Für Apothekeninhaber
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apothekeninhaber“ regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Flying Pharmacist Plattform GmbH, Oberbilker Allee 101, 40227 Düsseldorf (eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf, HRB 85569)
– im Folgenden „FlyingPharma“ genannt –
und den Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhabern, welche FlyingPharma mit der Vermittlung von Dienstverträgen mit approbierten Apothekerinnen/ approbierten Apothekern, Pharmareferenten, Coaches und Angehöriger artverwandter Berufsgruppen beauftragen möchten
– im Folgenden: „Auftraggeber“ genannt –
– gemeinsam mit FlyingPharma im Folgenden auch „Vertragsparteien“ genannt –
1.2 Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber gelten nicht, unabhängig davon, ob FlyingPharma diese ausdrücklich abgelehnt hat.
1.3 Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apothekeninhaber“ gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß §§ 310 Abs. 1, 14 BGB
1.4 Die aktuelle Version der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apothekeninhaber“ kann jederzeit unter http://www.flying-pharmacist.de/agb/ eingesehen, ausgedruckt und heruntergeladen werden.
§ 2 Vertragsgegenstand
FlyingPharma wird für die Dauer dieses Vertrags ausschließlich als Handelsvertreter des Auftraggebers tätig. FlyingPharma handelt dabei mit Abschlussvollmacht und ist berechtigt, im Namen des Auftraggebers Dienstverträge mit approbierten Apothekerinnen und Apothekern, Pharmareferenten, Coaches und Angehörigen artverwandter Berufsgruppen (im Folgenden: „Dienstleister“ genannt) zu vermitteln und abzuschließen. FlyingPharma handelt dabei im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmeregelung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 ZAG ausschließlich im Namen des Auftraggebers.
§ 3 Vermittlungstätigkeit durch FlyingPharma
3.1 Dieser Vertrag kommt mit der Registrierung des Auftraggebers auf der Webseite von FlyingPharma unter http://www.flying-pharmacist.de und dem Absenden des Registrierungsformulars zustande. Der Auftraggeber bestätigt damit, dass er diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apothekeninhaber“ und die Datenschutzbestimmungen gelesen hat und akzeptiert.
3.2 FlyingPharma hat ausschließlich die Interessen des Auftraggebers zu wahren. FlyingPharma agiert einseitig als dessen Handelsvertreter und nicht im Auftrag oder Interesse der Dienstleister. Unter Beachtung der vom Auftraggeber erteilten, handelsvertreterrechtlich zulässigen Weisungen ist FlyingPharma berechtigt, geeignete Dienstleister zu identifizieren, Vertragskonditionen zu verhandeln und Dienstverträge im Namen des Auftraggebers abzuschließen. FlyingPharma verfügt dabei über einen echten Verhandlungsspielraum in Bezug auf Preise, Einsatzbedingungen oder sonstige Vertragsparameter, um flexibel auf den Markt und die Bedürfnisse des Auftraggebers zu reagieren. Die Vermittlung erfolgt nicht automatisiert, sondern durch ein Team von operativen Mitarbeitenden, das die Interessen des Auftraggebers individuell betreut.
3.3 FlyingPharma verfügt über die vertraglich eingeräumte Vollmacht, Dienstverträge im Namen des Auftraggebers mit Dienstleistern abzuschließen. Diese Abschlussvollmacht erlaubt FlyingPharma, auf Grundlage übereinstimmender Willenserklärungen eigenständig Vertragsverhältnisse zu begründen. FlyingPharma besitzt einen echten Verhandlungsspielraum hinsichtlich Honorarhöhe, Einsatzbedingungen und sonstiger Vertragsparameter und nutzt diesen regelmäßig zur Wahrung der Interessen des Auftraggebers.
3.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, gegenüber FlyingPharma entweder über die Webseite von FlyingPharma oder aber per E-Mail, Fax oder Telefon ein Gesuch bezogen auf die Vermittlung eines Dienstleisters zu formulieren. FlyingPharma beginnt im Anschluss mit der Suche nach einem qualifizierten Dienstleister. FlyingPharma ist nicht verpflichtet, die Gelegenheit zum Abschluss eines Dienstvertrags mit einem entsprechenden Dienstleister nachzuweisen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich FlyingPharma hierzu ausdrücklich in Textform gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet.
3.5 Entspricht die von FlyingPharma nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Dienstvertrages den Wünschen von Auftraggeber und Dienstleister, so setzen sich diese miteinander zwecks Abschlusses des konkreten Dienstvertrags miteinander in Verbindung. Sollte der Auftraggeber über keinen geeigneten Dienstvertrag verfügen, stellt FlyingPharma eine Vorlage zur freigestellten Verfügung. Ein Dienstvertrag kommt auch dann zustande, wenn FlyingPharma auf den Abschluss eines Dienstvertrags gerichtete, übereinstimmende Willenserklärungen eines Auftraggebers und eines Dienstleisters vorliegen und FlyingPharma beiden Vertragsparteien den Abschluss des Dienstvertrags bestätigt hat. Hierfür genügt eine Mitteilung in Textform über die wesentlichen Vertragsinhalte. Eine weitere Bestätigung durch eine der Vertragsparteien gegenüber FlyingPharma ist in diesem Fall nicht erforderlich. Der Dienstvertrag wird allein zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister geschlossen. FlyingPharma wirkt im Rahmen dieses Vertragsschlusses lediglich als Vermittler mit. Der Dienstleister führt den mit dem Auftraggeber geschlossenen Dienstvertrag aber in eigener Organisation und Verantwortung aus. FlyingPharma haftet nicht für die Durchführung und Erfüllung der Dienstverträge durch den Dienstleister.
3.6 Der Auftraggeber übermittelt FlyingPharma eine Kopie des abgeschlossenen Dienstvertrages unverzüglich nach dessen Zustandekommen. Eine Übermittlung ist entbehrlich, wenn sichergestellt ist, dass FlyingPharma vom Inhalt des abgeschlossenen Dienstvertrages bereits auf anderem Wege Kenntnis erlangt hat. Sollte der Umfang der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen des Dienstleisters hiervon abweichen, ist der Auftraggeber verpflichtet dies unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Beendigung des von FlyingPharma vermittelten Dienstvertrags FlyingPharma anzuzeigen.
§ 4 Vermittlungsprovision
4.1 FlyingPharma erhält für seine Tätigkeit nach den Regelungen dieses Vertrages eine erfolgsbezogene Vergütung (Provision). Im Falle der erfolgreichen Vermittlung, d.h. im Falle des Abschlusses eines Dienstvertrages zwischen Auftraggeber und dem Dienstleister, ist der Auftraggeber verpflichtet, an FlyingPharma eine Vermittlungsprovision zu zahlen. Etwaige Zahlungsabwicklungen über FlyingPharma erfolgen ausschließlich treuhänderisch im Namen des Auftraggebers. FlyingPharma tritt dabei nicht als eigener Zahlungsdienstleister auf.
4.2 Die Höhe der Provision beträgt höchstens 25% der Netto-Vergütung, die zwischen Auftraggeber und dem Dienstleister für den von FlyingPharma vermittelten Dienstvertrag vereinbart worden ist, mindestens aber EUR 12,00 für jede vom Dienstleister erbrachte Arbeitsstunde. Die Provision nach Satz 1 versteht sich zuzüglich USt. in jeweils gesetzlicher Höhe.
4.3 Der Anspruch auf die Provision entsteht mit dem jeweiligen Vergütungsanspruch des Dienstleisters und wird mit der jeweiligen Vergütungsabrechnung des Dienstleisters fällig.
4.4 Soweit sich FlyingPharma gemäß Ziffer 3.4 Satz 4 verpflichtet, die Gelegenheit zum Abschluss eines dem Gesuch des Auftraggebers entsprechenden Dienstvertrags nachzuweisen, steht FlyingPharma im Falle einer Stornierung, bzw. einer Rücknahme bereits zugesagter Dienste durch den Auftraggeber vor dem Abschluss eines Dienstvertrags ein Anspruch auf Zahlung von Stornogebühren, bzw. einer Vertragsstrafe wie folgt zu:
• Für zugesagte Einzeltermine (Einzelne Tage) berechnet Flying Pharmacist eine Stornogebühr von 65€/storniertem Einzeltermin. Stornowünsche sind Flying Pharmacist schriftlich an mitarbeiter@flying-pharmacist.de zu melden.
• Ab 3 Werktagen vor Dienstbeginn ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
*** Bei Nichteinhaltung o.g. Fristen werden die betroffenen Dienste/Termine vollumfänglich des sich gem. schriftlicher Terminzusage ergebenden Gesamtbetrages abgerechnet
• Für zugesagte, zusammenhängende Blocktermine (bestehend aus mehreren einzelnen Tagen) sowie für Nacht- und Notdienste berechnet Flying Pharmacist eine Stornogebühr von 65€/storniertem Einzeltermin. Stornowünsche sind Flying Pharmacist schriftlich an mitarbeiter@flying-pharmacist.de zu melden.
• Ab 7 Werktagen vor Dienstbeginn ist eine Stornierung dieser Termine nicht mehr möglich.
*** Wenn ein Notdienst sowohl Tagesstunden (länger als 2 Stunden) als auch die Nachtstunden miteinschließt, werden bei einer Stornierung 2 x 65 € berechnet
*** Bei Nichteinhaltung o.g. Fristen werden die betroffenen Termine/Dienste zu 60% des sich gem. schriftlicher Terminzusage ergebenden Gesamtbetrages abgerechnet.
4.5 Im Falle der Stornierung eines gemäß Ziffer 4.1 vermittelten Dienstvertrags beträgt die Vermittlungsprovision EUR 65,00 für jeden ursprünglich vereinbarten Vertretungstermin des Dienstleisters. Der Anspruch wird mit der Stornierung des Dienstvertrags fällig.
4.6 Provisionspflichtig ist auch jede Verlängerung und jeder Neuabschluss eines Dienstvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister, sofern die Vermittlungstätigkeit von FlyingPharma für den Abschluss des (kongruenten) Folgevertrages kausal war. Die Kausalität der Vermittlungstätigkeit von FlyingPharma wird bei Vertragsverlängerungen stets vermutet und bei Neuabschlüssen dann vermutet, wenn zwischen der Beendigung des Dienstvertrags und dem Neuabschluss eines Dienstvertrags nicht mehr als 12 Monate liegen. Bei dem vorstehenden Satz handelt es sich um eine widerlegbare und einen Gegenbeweis zulassende Kausalitätsvermutung.
4.7 FlyingPharma wird die jeweils geschuldete Provision in Rechnung stellen.
§ 5 Abrechnung des Dienstvertrags und Zahlung an den Dienstleister
5.1 Die Rechnungslegung für die durch den Dienstleister im Rahmen von mit dem Auftraggeber geschlossenen Dienstverträgen erbrachten Dienstleistungen erfolgt durch den Dienstleister entweder vollständig eigenständig oder mit technischer Unterstützung durch FlyingPharma. FlyingPharma handelt bei der Entgegennahme der Rechnung als Empfangsvertreter des Auftraggebers.
5.2 Der Auftraggeber hat FlyingPharma unverzüglich über Vertragsstörungen jeder Art, Dienstverhinderungen sowie eine etwaige Kündigung oder einvernehmliche Beendigung des Dienstvertrags zu informieren.
5.3 Der Auftraggeber bevollmächtigt und beauftragt FlyingPharma, die Rechnungsstellung der Dienstleister anhand der von dem Auftraggeber angegebenen Öffnungszeiten sowie unter Berücksichtigung des Inhalts des geschlossenen Dienstvertrags zu überprüfen.
5.4 FlyingPharma ist berechtigt, den so ermittelten Anspruch des Dienstleisters und die eigene Provision beim Auftraggeber einzuziehen und ist verpflichtet, den erfolgreich beim Auftraggeber eingezogenen Auszahlungsbetrag an den Dienstleister auszuzahlen.
§ 6 Haftungsbegrenzung
6.1 FlyingPharma wird nicht Partei des zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister geschlossenen Dienstvertrages. Der Dienstleister ist weder Erfüllungs-/ noch Verrichtungsgehilfe von FlyingPharma. FlyingPharma schuldet keinen Erfolg der Vermittlungsbemühungen, auch keinen Ersatz für einen Dienstleister.
6.2 FlyingPharma haftet nicht für Pflichtverletzungen aus dem vermittelten Dienstvertrag und nicht für unerlaubte Handlungen des Dienstleisters oder des Auftraggebers. FlyingPharma übernimmt weder Gewähr für die Richtigkeit der Angaben des Auftraggebers noch für die von dem Dienstleister überlassenen Unterlagen und Informationen bzw. für die Qualifikation, Fähigkeit und Leistungsbereitschaft des Dienstleisters.
6.3 FlyingPharma übernimmt keine Haftung für im Rahmen der Durchführung des Dienstvertrags gegebenenfalls anfallende Sozialversicherungsabgaben. Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers und des Dienstleisters, den Dienstvertrag derart zu gestalten und zu leben, dass eine Scheinselbständigkeit nicht angenommen werden kann. Auf ein entsprechendes Risiko wird ausdrücklich hingewiesen.
6.4 Eine Haftung von FlyingPharma für Schäden durch oder im Zusammenhang mit der Ausübung von Pflichten aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• Schäden, die auf einer Pflichtverletzung von FlyingPharma bezüglich wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten beruhen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages unabdingbar sind, und hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesem Fall auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt ist,
• Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FlyingPharma beruhen,
• die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie.
6.5 Die Begrenzung der Haftung nach Ziffer 5.4 gilt in gleicher Weise für die persönliche Haftung der Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Bevollmächtigten von FlyingPharma.
§ 7 Umbuchungen/ Stornierungen/ Mängelrügen
7.1 Neben Ziffer 4.5 richten sich die Folgen von Umbuchungen und Stornierungen von vermittelten Dienstverträgen ausschließlich nach den Regelungen des zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister geschlossenen Dienstvertrages. FlyingPharma haftet in keinem Fall für die Durchführung und Erfüllung des vermittelten Dienstvertrags.
7.2 FlyingPharma nimmt etwaige Mängelrügen von Auftraggebern entgegen und leitet sie an den Dienstleister zur Prüfung und eventuellen Nachbesserung weiter. Weitere Pflichten treffen FlyingPharma im Falle etwaiger Mängelrügen nicht.
§ 8 Konkurrenzschutz/ Datenschutz/ Exklusivität/ Ausgleichsanspruch
8.1 FlyingPharma darf für andere Auftraggeber tätig werden.
8.2 Informationen zum Umgang mit Daten, insbesondere personenbezogenen Daten enthält die Datenschutzinformation für registrierte Auftraggeber: https://customer.flying-pharmacist.de/. Für die Datenverarbeitung über die FlyingPharma Webseite gilt die Datenschutzerklärung Webseite: https://flying-pharmacist.de/datenschutz/
8.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer dieses Vertrages ohne die vorherige Zustimmung in Textform durch FlyingPharma keine eigenen tätigkeitsbezogenen Vertragsbeziehungen mit denjenigen Dienstleistern einzugehen, die aufgrund einer Vermittlung von FlyingPharma bereits Dienstleistungen für den Auftraggeber erbracht haben. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Satz 1 verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe an FlyingPharma in Höhe von EUR 5.001,00.
8.4 Wenn und insoweit der Auftraggeber mit einem durch FlyingPharma vermittelten Dienstleister während der Vertragslaufzeit oder innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Beendigung dieses Vertrages tätigkeitsbezogene Vertragsbeziehungen eingeht, kann FlyingPharma einen angemessenen Ausgleich verlangen. Zu den tätigkeitsbezogenen Vertragsbeziehungen gemäß Satz 1 zählen unter anderem der Abschluss von befristeten sowie unbefristeten Dienst- bzw. Arbeitsverträgen sowie die Veräußerung des Geschäftsbetriebs an den Dienstleister. Der Ausgleichsanspruch beläuft sich auf mindestens eine durchschnittliche Jahresvermittlungsprovision während der Dauer dieses Vertrages.
§ 9 Vertraulichkeit
9.1 Die Vertragsparteien vereinbaren Stillschweigen über alle im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesem Vertrag bekannt gewordenen Umstände, insbesondere Informationen über Dienstleister sowie den Geschäftsbetrieb von FlyingPharma.
9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Daten, die er im Rahmen der Vermittlungstätigkeit von FlyingPharma erhalten hat, vertraulich zu behandeln und sie nicht unter Umgehung von FlyingPharma, insbesondere zum Zwecke der direkten Bewerbung/ Anwerbung zu missbrauchen. Andernfalls ist er FlyingPharma zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, der durch die rechtswidrige Verwendung der Informationen entstanden ist. Diese Verpflichtung besteht auch nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
§ 10 Laufzeit und Beendigung
10.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
10.2 Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.
10.3 Trotz Kündigung bleiben Abschlüsse von Dienstverträgen zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister nach § 4 provisionspflichtig, sofern die Vermittlungstätigkeit vor Wirksamwerden der Kündigung erfolgt ist. Dies gilt insbesondere auch für Verlängerungen und Neuabschlüsse von Dienstverträgen nach Maßgabe von Ziffer 4.6.
§ 11 Änderungen
11.1 Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apothekeninhaber“ können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würden. Wesentliche Änderungen sind insbesondere solche über die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und der Regelungen zur Beendigung des Vertrags. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich einschlägige gesetzliche Regelungen und/oder die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apothekeninhaber“ hiervon betroffen sind.
11.2 Preisänderungen erfolgen in Ausübung billigen Ermessens. Eine einseitige Preisänderung kann von FlyingPharma unter anderem bei der Einführung / Änderung von Gebühren / Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen vorgenommen werden. FlyingPharma ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist FlyingPharma verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
11.3 Beabsichtigte Änderungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apothekeninhaber“ sowie der Preise, die nicht ausschließlich durch behördliche Anordnungen bedingt sind, werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Auftraggeber steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Auftraggeber innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber wird auf die Folge der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
12.2 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts Anwendung.
12.3 Gerichtsstand für alle und jegliche Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von FlyingPharma (Düsseldorf).
Düsseldorf, 01.08.2025
Für Freelancer
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform durch Dienstleister“ regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Flying Pharmacist Plattform GmbH, Oberbilker Allee 101, 40227 Düsseldorf (eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf, HRB 85569)
– im Folgenden „FlyingPharma“ genannt –
und den approbierten Apothekerinnen und approbierten Apotheker, Pharmareferenten, Coaches und Angehörigen artverwandter Berufsgruppen, welche Interesse an Dienstverträgen mit Apothekeninhabern haben von FlyingPharma nutzen möchten
– im Folgenden: „Dienstleister“ genannt –
– gemeinsam mit FlyingPharma im Folgenden auch „Vertragsparteien“ genannt –
1.2 Etwaige Geschäftsbedingungen der Dienstleister gelten nicht, unabhängig davon, ob FlyingPharma diese ausdrücklich abgelehnt hat.
1.3 Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform durch Dienstleister“ gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß §§ 310 Abs. 1, 14 BGB.
1.4 Die aktuelle Version der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform durch Dienstleister“ kann jederzeit unter http://www.flying-pharmacist.de eingesehen, ausgedruckt und heruntergeladen werden.
§ 2 Vertragsgegenstand
FlyingPharma bietet eine Online-Plattform zur Anbahnung von Dienstverträgen zwischen Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhabern (im Folgenden „Apotheke“ genannt) und Dienstleistern. Gegenstand dieses Vertrages sind die Nutzungsbedingungen der Online-Plattform für die Dienstleister. FlyingPharma handelt dabei ausschließlich im Auftrag der Apotheken als einseitiger Handelsvertreter im Sinne des § 84 HGB. Zwischen dem Dienstleister und FlyingPharma kommt kein Handelsvertreter- oder Vermittlungsvertrag
zustande. Die Plattform stellt lediglich die Nutzungsmöglichkeit zur Verfügung, um den Kontakt zu Apotheken zu ermöglichen.
§ 3 Registrierung der Dienstleister
3.1 Der Dienstleister registriert sich über die Seite http://www.flying-pharmacist.de. Für die Registrierung sind nachfolgende Angaben zur Person zwingend erforderlich, u.a. Vorname und Nachname, Geburtsdatum, Adress- und Kontaktdaten, Qualifikation und ggf. besondere Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen. Weitere Angaben wie die gewünschte Einsatzdauer und Einsatzorte sind freiwillig/ optional. Der Dienstleister muss bei der Registrierung seinen Realnamen angeben. Er darf nicht den Namen einer dritten (realen oder erfundenen) Person verwenden, in der Absicht, sich als diese dritte Person auszugeben. Der Dienstleister ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Vor dem Absenden des Registrierungsformulars bestätigt der Dienstleister, dass er die Datenschutzbestimmungen gelesen hat sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform durch Dienstleister“ gelesen und akzeptiert hat.
3.2 FlyingPharma bestätigt den Zugang der Registrierung des Dienstleisters unverzüglich per Email und nimmt den Dienstleister in seine Datenbank auf. FlyingPharma behält sich vor, Dienstleister ohne die Angabe von Gründen abzulehnen.
3.3 Der Dienstleister stellt FlyingPharma die zur Erstellung eines individuellen Fachprofils sowie die für die Apotheke erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung, u.a. Lebenslauf, Approbationsurkunde, Weiterbildungsurkunde/n, Fortbildungsnachweise.
3.4 Der Dienstleister ist verpflichtet, FlyingPharma das Ruhen, die Rücknahme oder den Widerruf der Approbation unverzüglich anzuzeigen. Auch ein Berufsverbot und den Widerruf oder das Ruhen der vorübergehenden Berufsausübung muss der Dienstleister unverzüglich gegenüber FlyingPharma anzeigen. Änderungen der bei der Registrierung gemachten Angaben, die sich während der Laufzeit des Vertrages ergeben, hat der Dienstleister FlyingPharma unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Gegenstand der Nutzung
4.1 FlyingPharma schlägt einer Apotheke einen oder mehrere Dienstleister vor, die mit den Anforderungen der Apotheke korrespondieren. FlyingPharma steht es frei im Namen der Apotheke, mit einem der Dienstleister einen Dienstvertrag zu schließen. Ebenso besteht für den Dienstleister keine Pflicht, ein Angebot von FlyingPharma auf Abschluss eines Dienstvertrags mit einer Apotheke anzunehmen. Der Dienstleister kann Zeiträume, in denen er für den Abschluss eines Dienstvertrags nicht zur Verfügung steht, per Email an info@flying-pharmacist.de melden.
4.2 Der Dienstvertrag wird zwischen dem Dienstleister und der Apotheke geschlossen. FlyingPharma wird nicht Partei des Dienstvertrags. Der Dienstleister führt den mit der Apotheke geschlossenen Dienstvertrag in eigener Organisation und Verantwortung aus. FlyingPharma haftet nicht für die Durchführung und Erfüllung der Dienstverträge.
4.3 Die Vermittlung erfolgt ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Apotheke. FlyingPharma handelt als Handelsvertreter einseitig für die Apotheke und nicht im Auftrag oder Interesse des Dienstleisters. Der Dienstleister ist kein Kunde im handelsrechtlichen Sinne und wird durch FlyingPharma nicht vertreten. Die Nutzung der Plattform durch den Dienstleister dient ausschließlich der Präsentation und Angebotsabgabe gegenüber Apotheken.
§ 5 Verschwiegenheitspflicht, Verbot missbräuchlicher Verwendung von Informationen, Informationspflichten
5.1 Der Dienstleister ist zum Stillschweigen über alle im Rahmen dieses Vertrags bekannt gewordenen Umstände, insbesondere Informationen über Apotheken und deren Betriebe sowie den Geschäftsbetrieb von FlyingPharma, verpflichtet.
5.2 Der Dienstleister verpflichtet sich, sämtliche Daten, die er im Rahmen des Vertrags von FlyingPharma erhalten hat, vertraulich zu behandeln, insbesondere sie nicht an Dritte weiterzugeben und sie nicht unter Umgehung von FlyingPharma zu verwenden. Anderenfalls ist er zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, der durch die missbräuchliche Verwendung der Informationen entstanden ist.
5.3 Geht der Dienstleister während oder innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung eines Dienstvertrags tätigkeitsbezogene Vertragsbeziehungen mit derselben Apotheke ein, so hat er FlyingPharma hierüber unverzüglich zu informieren. Zu den tätigkeitsbezogenen Vertragsbeziehungen gemäß Satz 1 zählen unter anderem der Abschluss von befristeten sowie unbefristeten Dienst- bzw. Arbeitsverträgen sowie der Erwerb des Geschäftsbetriebs durch den Dienstleister.
5.4 Die in 5.1, 5.2 und 5.3 beschriebenen Pflichten und Verbote bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit FlyingPharma fort.
§ 6 Abrechnung des Dienstvertrags
6.1 Die Rechnungslegung für die durch den Dienstleister im Rahmen von mit der Apotheke geschlossenen Dienstverträgen erbrachten Dienstleistungen erfolgt durch den Dienstleister entweder vollständig eigenständig oder mit Unterstützung durch FlyingPharma. In diesem Fall übernimmt FlyingPharma rein technisch unterstützende Tätigkeiten bei der Rechnungsstellung, ohne hierbei als Vertreter des Dienstleisters aufzutreten.
6.2 Im Falle einer technischen Unterstützung bei der Abrechnung durch FlyingPharma kann der Dienstleister seine Rechnung an FlyingPharma übermitteln, der insoweit als Empfangsvertreter der Apotheke die Rechnung entgegennimmt. Der Dienstleister hat die Rechnung spätestens drei Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstvertrags zu übermitteln. Der Dienstleister ist verpflichtet, FlyingPharma als Vertreter der Apotheke den Umfang der im Rahmen des Dienstvertrags erbrachten Dienstleistungen mitzuteilen. FlyingPharma ist berechtigt, den Umfang der mitgeteilten Dienstleistungen anhand der von der Apotheke angegebenen Öffnungszeiten sowie unter Berücksichtigung des Inhalts dies geschlossenen Dienstvertrags im Namen der Apotheke zu überprüfen. Die Einziehung der Vergütung bei der Apotheke erfolgt auf Grundlage des ermittelten Umfangs der Dienstleistungen. FlyingPharma ist aus Basis des zwischen der Apotheke und FlyingPharma geschlossenen Vertrags verpflichtet, den erfolgreich eingezogenen Betrag an den Dienstleister auszuzahlen. Das Ausfallrisiko der Vergütungszahlung liegt allein beim Dienstleister. [Auch etwaige Differenzen über die Höhe der Zahlung hat der Dienstleister direkt mit der Apotheke zu klären.] Werden nachträglich Rechnungskorrekturen erforderlich, die auf fehlerhaften Angaben des Dienstleisters beruhen, hat FlyingPharma gegenüber dem Dienstleister einen Anspruch auf Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 12,00.
6.3 Der Dienstleister hat FlyingPharma unverzüglich über Vertragsstörungen jeder Art, Dienstverhinderungen sowie eine etwaige Kündigung oder einvernehmliche Beendigung des Dienstvertrags zu informieren.
§ 7 Haftung
7.1 FlyingPharma ist nicht Partei des zwischen der Apotheke und dem Dienstleister geschlossenen Dienstvertrags.
7.2 FlyingPharma haftet nicht für Pflichtverletzungen aus dem Dienstvertrag und nicht für unerlaubte Handlungen der Apotheke. FlyingPharma übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben der Apotheke.
7.3 FlyingPharma übernimmt keine Haftung für im Rahmen der Durchführung des Dienstvertrags gegebenenfalls anfallende Sozialversicherungsabgaben. Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der Apotheke und des Dienstleisters, den Dienstvertrag derart zu gestalten und zu leben, dass eine Scheinselbständigkeit nicht angenommen werden kann. Auf ein entsprechendes Risiko wird ausdrücklich hingewiesen.
7.4 Eine Haftung von FlyingPharma für Schäden durch oder im Zusammenhang mit der Ausübung von Pflichten aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• Schäden, die auf einer Pflichtverletzung von FlyingPharma bezüglich wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten beruhen, die für die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages unabdingbar sind, und hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesem Fall auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt ist,
• Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FlyingPharma beruhen,
• die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie.
7.5 Die Begrenzung der Haftung nach Ziffer 7.4 gilt in gleicher Weise für die persönliche Haftung der Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Bevollmächtigten von FlyingPharma.
§ 8 Umbuchungen/ Stornierungen/ Mängelrügen
8.1 Die Folgen von Umbuchungen und Stornierungen von Dienstverträgen richten sich ausschließlich nach den Regelungen des zwischen dem Dienstleister und de Apotheke geschlossenen Dienstvertrages. FlyingPharma haftet in keinem Fall für die Durchführung und Erfüllung des Dienstvertrags.
8.2 FlyingPharma nimmt Mängelrügen der Apotheke entgegen und leitet sie an den Dienstleister zur Prüfung und eventuellen Nachbesserung weiter.
§ 9 Datenschutz
Hinweise zur Datenverarbeitung bei Besuch und Nutzung der FlyingPharma Webseite www.flying-pharmacist.de können den der jeweils geltenden Fassung entnommen werden. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten Dienstleisters ab dem Zeitpunkt der Registrierung sind in der https://contractor.flying-pharmacist.de in der jeweils geltenden Fassung nachzulesen.
§ 10 Änderungen
10.1 Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform durch Dienstleister“ können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würden. Wesentliche Änderungen sind insbesondere solche über die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und der Regelungen zur Beendigung des Vertrags. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich einschlägige gesetzliche Regelungen und/oder die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform durch Dienstleister“ hiervon betroffen sind.
10.2 Preisänderungen erfolgen in Ausübung billigen Ermessens. Eine einseitige Preisänderung kann von FlyingPharma unter anderem bei der Einführung / Änderung von Gebühren / Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen vorgenommen werden. FlyingPharma ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist FlyingPharma verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
10.3 Beabsichtigte Änderungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform durch Dienstleister“ sowie der Preise, die nicht ausschließlich durch behördliche Anordnungen bedingt sind, werden dem Dienstleister mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Dienstleister steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Dienstleister innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Dienstleister wird auf die Folge der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
§ 11 Laufzeit und Beendigung des Vertrages
11.1 Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist für beide Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Die Kündigung muss in Textform erfolgen; eine Mitteilung per Email wahrt diese.
11.2 Sollte zum Zeitpunkt der Kündigung noch kein Dienstvertrag mit einer Apotheke geschlossen worden sein, werden die erhobenen Daten bei FlyingPharma umgehend gelöscht. Wurden zu diesem Zeitpunkt bereits Dienstverträge geschlossen, werden die erhobenen Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten vorgehalten und an deren Ende gelöscht.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
12.2 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
12.3 Gerichtsstand für alle und jegliche Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von FlyingPharma in Düsseldorf.
Düsseldorf, 01.08.2025