AGB Classic & Flex

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

CLASSIC & FLEX

Für Apothekeninhaber - CLASSIC

Flying Pharmacist Plattform GmbH

§ 1 Geltungsbereich

 

1.1  Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apothekeninhaber“ regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Flying Pharmacist Plattform GmbH, Oberbilker Allee 101, 40227 Düsseldorf (eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf, HRB 85569)

– im Folgenden „FlyingPharma“ genannt –

und den Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhabern, welche FlyingPharma mit der Vermittlung von Dienstverträgen mit approbierten Apothekerinnen/ approbierten Apothekern, Pharmareferenten, Coaches und Angehöriger artverwandter Berufsgruppen beauftragen möchten

– im Folgenden: „Auftraggeber“ genannt –

– gemeinsam mit FlyingPharma im Folgenden auch „Vertragsparteien“ genannt –

1.2  Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber gelten nicht, unabhängig davon, ob FlyingPharma diese ausdrücklich abgelehnt hat.

1.3  Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apothekeninhaber“ gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß §§ 310 Abs. 1, 14 BGB

1.4  Die aktuelle Version der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apothekeninhaber“ kann jederzeit unter http://www.flying-pharmacist.de eingesehen, ausgedruckt und heruntergeladen werden.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

FlyingPharma wird für die Dauer dieses Vertrags berechtigt, als Handelsvertreter für den Auftraggeber den Abschluss von Dienstverträgen zwischen dem Auftraggeber und approbierten Apothekerinnen und approbierten Apothekern, Pharmareferenten, Coaches und Angehörigen artverwandter Berufsgruppen (im Folgenden: „Dienstleister“ genannt) zu vermitteln.

 

§ 3 Vermittlungstätigkeit durch FlyingPharma

3.1  Dieser Vertrag kommt mit der Registrierung des Auftraggebers auf der Webseite von FlyingPharma unter http://www.flying-pharmacist.de und dem Absenden des Registrierungsformulars zustande. Der Auftraggeber bestätigt damit, dass er diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apothekeninhaber“ und die Datenschutzbestimmungen gelesen hat und akzeptiert.

3.2  FlyingPharma hat die Interessen des Auftraggebers zu wahren. Es hat die Aufgabe, unter Beachtung der ihm vom Auftraggeber erteilten handelsvertreterrechtlich zulässigen Weisungen, Verträge mit Dienstleistern zu vermitteln und den Markt im Bearbeitungsgebiet zu erschließen. Hierbei ist der Handelsvertreter berechtigt, bei seinen Verhandlungen mit dem Dienstleister selbst Preise, Konditionen, etc. festzulegen. Dies gilt lediglich dann nicht, wenn und soweit mit dem Auftraggeber ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde.

3.3  Die Vermittlungstätigkeit von FlyingPharma besteht im Nachweis von geeigneten Dienstleistern. FlyingPharma hat keine Abschlussvollmacht. Es ist lediglich als Nachweisvermittler tätig. Jeder mit Dienstleistern vorgesehene Vertrag unterliegt der Annahme durch den Auftraggeber.

3.4  Der Auftraggeber ist berechtigt, gegenüber FlyingPharma entweder über die Webseite von FlyingPharma oder aber per Email, Fax oder Telefon ein Gesuch bezogen auf die Vermittlung eines Dienstleisters zu formulieren. FlyingPharma beginnt im Anschluss mit der Suche nach einem qualifizierten Dienstleister. FlyingPharma ist nicht verpflichtet, die Gelegenheit zum Abschluss eines Dienstvertrags mit einem entsprechenden Dienstleister nachzuweisen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich FlyingPharma hierzu ausdrücklich in Textform gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet.

3.5  Entspricht die von FlyingPharma nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Dienstvertrages den Wünschen von Auftraggeber und Dienstleister, so setzen sich diese miteinander zwecks Abschlusses des konkreten Dienstvertrags miteinander in Verbindung. Sollte der Auftraggeber über keinen geeigneten Dienstvertrag verfügen, stellt FlyingPharma eine Vorlage zur freigestellten Verfügung. Ein Dienstvertrag kommt auch dann zustande, wenn FlyingPharma auf den Abschluss eines Dienstvertrags gerichtete, übereinstimmende Willenserklärungen eines Auftraggebers und eines Dienstleisters vorliegen und FlyingPharma beiden Vertragsparteien den Abschluss des Dienstvertrags bestätigt hat. Hierfür genügt eine Mitteilung in Textform über die wesentlichen Vertragsinhalte. Eine weitere Bestätigung durch eine der Vertragsparteien gegenüber FlyingPharma ist in diesem Fall nicht erforderlich. Der Dienstvertrag wird allein zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister geschlossen. FlyingPharma wirkt im Rahmen dieses Vertragsschlusses lediglich als Vermittler mit. Der Dienstleister führt den mit dem Auftraggeber geschlossenen Dienstvertrag aber in eigener Organisation und Verantwortung aus. FlyingPharma haftet nicht für die Durchführung und Erfüllung der Dienstverträge durch den Dienstleister.

3.6 Der Auftraggeber übermittelt FlyingPharma eine Kopie des abgeschlossenen Dienstvertrages unverzüglich nach dessen Zustandekommen. Eine Übermittlung ist entbehrlich, wenn sichergestellt ist, dass FlyingPharma vom Inhalt des abgeschlossenen Dienstvertrages bereits auf anderem Wege Kenntnis erlangt hat. Sollte der Umfang der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen des Dienstleisters hiervon abweichen, ist der Auftraggeber verpflichtet dies unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Beendigung des von FlyingPharma vermittelten Dienstvertrags FlyingPharma anzuzeigen.

 

§ 4 Vermittlungsprovision

4.1  FlyingPharma erhält für seine Tätigkeit nach den Regelungen dieses Vertrages eine erfolgsbezogene Vergütung (Provision). Im Falle der erfolgreichen Vermittlung, d.h. im Falle des Abschlusses eines Dienstvertrages zwischen Auftraggeber und dem Dienstleister, ist der Auftraggeber verpflichtet, an FlyingPharma eine Vermittlungsprovision zu zahlen.

4.2  Die Höhe der Provision beträgt höchstens 25 % der Netto-Vergütung, die zwischen Auftraggeber und dem Dienstleister für den von FlyingPharma vermittelten Dienstvertrag vereinbart worden ist, mindestens aber EUR 12,00 für jede vom Dienstleister erbrachte Arbeitsstunde. Die Provision nach Satz 1 versteht sich zuzüglich USt. in jeweils gesetzlicher Höhe.

4.3  Der Anspruch auf die Provision entsteht mit dem jeweiligen Vergütungsanspruch des Dienstleisters und wird mit der jeweiligen Vergütungsabrechnung des Dienstleisters fällig.

4.4: Alle Informationen zur Stornierung hier.

4.5  Provisionspflichtig ist auch jede Verlängerung und jeder Neuabschluss eines Dienstvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister, sofern die Vermittlungstätigkeit von FlyingPharma für den Abschluss des (kongruenten) Folgevertrages kausal war. Die Kausalität der Vermittlungstätigkeit von FlyingPharma wird bei Vertragsverlängerungen stets vermutet und bei Neuabschlüssen dann vermutet, wenn zwischen der Beendigung des Dienstvertrags und dem Neuabschluss eines Dienstvertrags nicht mehr als 12 Monate liegen. Bei dem vorstehenden Satz handelt es sich um eine widerlegbare und einen Gegenbeweis zulassende Kausalitätsvermutung.

4.6  FlyingPharma wird die jeweils geschuldete Provision in Rechnung stellen.

 

§ 5 Haftungsbegrenzung

5.1  FlyingPharma wird nicht Partei des zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister geschlossenen Dienstvertrages. Der Dienstleister ist weder Erfüllungs-/ noch Verrichtungsgehilfe von FlyingPharma. FlyingPharma schuldet keinen Erfolg der Vermittlungsbemühungen, auch keinen Ersatz für einen Dienstleister.

5.2  FlyingPharma haftet nicht für Pflichtverletzungen aus dem vermittelten Dienstvertrag und nicht für unerlaubte Handlungen des Dienstleisters oder des Auftraggebers. FlyingPharma übernimmt weder Gewähr für die Richtigkeit der Angaben des Auftraggebers noch für die von dem Dienstleister überlassenen Unterlagen und Informationen bzw. für die Qualifikation, Fähigkeit und Leistungsbereitschaft des Dienstleisters.

5.3  FlyingPharma übernimmt keine Haftung für im Rahmen der Durchführung des Dienstvertrags gegebenenfalls anfallende Sozialversicherungsabgaben. Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers und des Dienstleisters, den Dienstvertrag derart zu gestalten und zu leben, dass eine Scheinselbständigkeit nicht angenommen werden kann. Auf ein entsprechendes Risiko wird ausdrücklich hingewiesen.

5.4 Eine Haftung von FlyingPharma für Schäden durch oder im Zusammenhang mit der Ausübung von Pflichten aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • Schäden, die auf einer Pflichtverletzung von FlyingPharma bezüglich wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten beruhen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages unabdingbar sind, und hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesem Fall auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt ist,
  • Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FlyingPharma beruhen,

5.5  Die Begrenzung der Haftung nach Ziffer 5.4 gilt in gleicher Weise für die persönliche Haftung der Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Bevollmächtigten von FlyingPharma.

 

§ 6 Umbuchungen/ Stornierungen/ Mängelrügen

6.1  Neben Ziffer 4.5 richten sich die Folgen von Umbuchungen und Stornierungen von vermittelten Dienstverträgen ausschließlich nach den Regelungen des zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister geschlossenen Dienstvertrages. FlyingPharma haftet in keinem Fall für die Durchführung und Erfüllung des vermittelten Dienstvertrags.

6.2  FlyingPharma nimmt etwaige Mängelrügen von Auftraggebern entgegen und leitet sie an den Dienstleister zur Prüfung und eventuellen Nachbesserung weiter. Weitere Pflichten treffen FlyingPharma im Falle etwaiger Mängelrügen nicht.

 

§ 7 Konkurrenzschutz/ Datenschutz/ Exklusivität/ Ausgleichsanspruch

7.1  FlyingPharma darf für andere Auftraggeber tätig werden.

7.2  Informationen zum Umgang mit Daten, insbesondere personenbezogenen Daten enthält die Datenschutzinformation für registrierte Auftraggeber: https://customer.flying-pharmacist.de/. Für die Datenverarbeitung über die FlyingPharma Webseite gilt die Datenschutzerklärung Webseite: https://flying- pharmacist.de/datenschutz/

7.3  Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer dieses Vertrages ohne die vorherige Zustimmung in Textform durch FlyingPharma keine eigenen tätigkeitsbezogenen Vertragsbeziehungen mit denjenigen Dienstleistern einzugehen, die aufgrund einer Vermittlung von FlyingPharma bereits Dienstleistungen für den Auftraggeber erbracht haben. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Satz 1 verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe an FlyingPharma in Höhe von EUR 5.001,00.

7.4  Wenn und insoweit der Auftraggeber mit einem durch FlyingPharma vermittelten Dienstleister während der Vertragslaufzeit oder innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Beendigung dieses Vertrages tätigkeitsbezogene Vertragsbeziehungen eingeht, kann FlyingPharma einen angemessenen Ausgleich verlangen. Zu den tätigkeitsbezogenen Vertragsbeziehungen gemäß Satz 1 zählen unter anderem der Abschluss von befristeten sowie unbefristeten Dienst- bzw. Arbeitsverträgen sowie die Veräußerung des Geschäftsbetriebs an den Dienstleister. Der Ausgleichsanspruch beläuft sich auf mindestens eine durchschnittliche Jahresvermittlungsprovision während der Dauer dieses Vertrages.

 

§ 8 Vertraulichkeit

8.1  Die Vertragsparteien vereinbaren Stillschweigen über alle im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesem Vertrag bekannt gewordenen Umstände, insbesondere Informationen über Dienstleister sowie den Geschäftsbetrieb von FlyingPharma.

8.2  Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Daten, die er im Rahmen der Vermittlungstätigkeit von FlyingPharma erhalten hat, vertraulich zu behandeln und sie nicht unter Umgehung von FlyingPharma, insbesondere zum Zwecke der direkten Bewerbung/ Anwerbung zu missbrauchen. Andernfalls ist er FlyingPharma zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, der durch die rechtswidrige Verwendung der Informationen entstanden ist. Diese Verpflichtung besteht auch nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.

 

§ 9 Laufzeit und Beendigung

 

9.1  Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

9.2  Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.

9.3  Trotz Kündigung bleiben Abschlüsse von Dienstverträgen zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister nach § 4 provisionspflichtig, sofern die Vermittlungstätigkeit vor Wirksamwerden der Kündigung erfolgt ist. Dies gilt insbesondere auch für Verlängerungen und Neuabschlüsse von Dienstverträgen nach Maßgabe von Ziffer 4.6.

 

§ 10 Änderungen

10.1 Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apothekeninhaber“ können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würden. Wesentliche Änderungen sind insbesondere solche über die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und der Regelungen zur Beendigung des Vertrags. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich einschlägige gesetzliche Regelungen und/oder die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apothekeninhaber“ hiervon betroffen sind.

10.2  Preisänderungen erfolgen in Ausübung billigen Ermessens. Eine einseitige Preisänderung kann von FlyingPharma unter anderem bei der Einführung / Änderung von Gebühren / Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen vorgenommen werden. FlyingPharma ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist FlyingPharma verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.

10.3  Beabsichtigte Änderungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apothekeninhaber“ sowie der Preise, die nicht ausschließlich durch behördliche Anordnungen bedingt sind, werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Auftraggeber steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Auftraggeber innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber wird auf die Folge der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1  Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

11.2  Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts Anwendung.

11.3  Gerichtsstand für alle und jegliche Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von FlyingPharma (Düsseldorf).

 

Düsseldorf, 01.10.2019

Für Apothekeninhaber - FLEX

1. Regelungszweck und Geltungsbereich

1.1     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Bereitstellung der unter www.flying-pharmacist.de bereitgestellten Dienste und jeglicher darin enthaltenen bzw. darüber erreichbaren Daten und sonstigen Informationen (gemeinsam: „Dienste“) durch die [Flying Pharmacist Flex GmbH, Oberbilker Allee 101, D-40227 Düsseldorf] („Flex“, „wir“ oder „uns“) und deren Inanspruchnahme durch den Nutzer. Flex stellt die Dienste nur nach Maßgabe dieser AGB und etwaiger sonstiger Vereinbarungen mit dem Nutzer bereit. Der Nutzer hat bei seiner Nutzung der Dienste diese AGB, die etwaigen sonstigen Vereinbarungen und die geltenden Gesetze einzuhalten.

 

1.2     Mit der Vereinbarung dieser AGB, zum Beispiel durch stillschweigende Annahme bei der Nutzung der Dienste oder ausdrückliche Einbeziehung im Rahmen des Registrierungsvorgangs, kommt ein unbefristetes Nutzungsverhältnis zustande.

 

1.3     Das Verhältnis zwischen den Parteien wird durch diese AGB nicht abschließend geregelt. Unberührt bleiben insbesondere die zusätzlichen Rechte und Pflichten der Parteien nach den geltenden Gesetzen, sofern sie nicht ausdrücklich abbedungen sind, sowie nach etwaigen sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien.

 

1.4     Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einer sonstigen Vereinbarung gelten diese AGB nachrangig, es sei denn, die sonstige Vereinbarung erklärt die AGB ausdrücklich für vorrangig.

 

2. Nutzungsberechtigung, Account-Registrierung und Profil

2.1     Ein Anspruch auf die Bereitstellung und/oder Nutzung der Dienste besteht nicht. Flex kann kostenfreie Dienste jederzeit nach freiem Ermessen ändern oder einstellen. Einer Unterrichtung der Nutzer oder einer Anpassung der AGB bzw. sonstiger Vereinbarungen bedarf es in diesem Fall nicht. Änderungen eines kostenpflichtigen Dienstes, die seinen Gesamtcharakter wesentlich zum Nachteil der Nutzer ändern, einschließlich solcher Änderungen, die zum Wegfall oder zu einer wesentlichen Einschränkung vereinbarter Merkmale des Dienstes führen, führt Flex gemäß Ziffer 14.1 durch. Sonstige Änderungen kostenpflichtiger Dienste stehen im freien Ermessen von Flex und dürfen vorgenommen werden, ohne die Nutzer davon zu unterrichten und ohne die AGB bzw. sonstige Vereinbarungen anzupassen.

 

2.2     Voraussetzungen für jegliche Nutzung der Dienste sind die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen und das Vorliegen der Nutzungsberechtigung gemäß Ziffern 2.3. Die Nutzung von Account-Diensten setzt zusätzlich eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Registrierung gemäß Ziffer 2.5 voraus.

 

2.3     Nutzungsberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Unternehmen, Unternehmer, Freiberufler, sowie deren jeweilige Mitarbeiter, die ihren Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland haben und zu dem folgenden Personenkreis gehören: Apothekeninhaber oder -betreiber, angestellte Apotheker, freie Vertretungsapotheker, pharmazeutisch-technische Assistenten (PTAs), pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKAs), sonstiges typisches Apothekenfachpersonal. Unabhängig vom Vorliegen dieser Voraussetzungen sind folgende Personen nicht nutzungsberechtigt:

a) Konkurrenz und Wettbewerber von Flex sowie deren jeweilige Mitarbeiter,
b) Personen, die in irgendeiner Form im Bereich der Personal- oder Projektvermittlung tätig sind, auch wenn im Übrigen die Voraussetzungen nach vorstehendem Absatz gegeben sind,
c)  Personen, denen Flex die Nutzung der Dienste untersagt hat,
d) Personen, die bereits Nutzer eines anderen Accounts sind oder
e) Personen, denen Flex in der Vergangenheit bereits einmal einen Account gesperrt hat und die Sperre nicht wieder aufgehoben wurde.

 

2.4     Flex behält sich vor, auch in anderen als den hierin ausdrücklich bezeichneten Fällen nach eigenem Ermessen die Registrierung und/oder die Gewährung des Zugangs zu den Diensten abzulehnen und/oder zu verhindern, selbst wenn die Voraussetzungen für eine Nutzungsberechtigung nach Ziffer 2.2 gegeben sind.

 

2.5     Die Dienste umfassen teilweise solche Inhalte und Funktionalitäten, die nur mittels eines personalisierten Zugangs („Account“) zugänglich sind („Account-Dienste“). Der Zugang zum Account wird mittels eines Nutzernamens (z.B. E-Mail-Adresse) und eines zugehörigen Passworts geschützt. Für die Account-Dienste können gesonderten Nutzungsbedingungen vereinbart werden; im Übrigen unterliegen auch sie den vorliegenden AGB, wobei bei Regelungskollisionen die besonderen Nutzungsbedingungen vorrangig gelten. In seinem Account erhält der Nutzer von Zeit zu Zeit oder konkret anlassbezogen Hinweise zu seinem Account, zu den Diensten und zu sonstigen relevanten Themen.

 

Der Registrierungsvorgang für den Account umfasst in der Regel folgende Schritte: Der Nutzer wird zu Beginn des Registrierungsvorgangs aufgefordert, bestimmte Angaben in ein Registrierungsformular einzutragen. Die Angaben des Nutzers müssen dabei wahr, vollständig und aktuell sein. Flex sendet am Ende des Registrierungsvorgangs eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers. Die Registrierung wird dadurch abgeschlossen, dass der Nutzer einen in dieser E-Mail enthaltenen Bestätigungslink anklickt. Nicht zeitnah aktivierte Accounts dürfen von Flex nach eigenem Ermessen gelöscht werden. Nach einer erfolgreichen Registrierung erfolgt die Aktivierung des Accounts. Flex behält sich vor, jederzeit technische Änderungen an dem Registrierungsprozess und an den Schutzvorkehrungen für den Zugang zum Account vorzunehmen.

 

2.6     Innerhalb seines Accounts legt der Nutzer ein Profil an, mittels dessen er Vermittlungsanfragen stellen und/oder von anderen Nutzern angefragt werden kann („Profil“). Das Profil muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Zusätzlich kann der Nutzer freiwillige Angaben eintragen, um sein Profil attraktiver zu machen, eine gezieltere Suche zu ermöglichen und die Vermittlungschancen zu erhöhen. Mit der Eingabe von Daten gestattet der Nutzer es Flex, die Daten für die Erbringung der Dienste und zur Anbahnung und Durchführung der Vertragszwecke zu nutzen, einschließlich insbesondere für die Vermittlungstätigkeit und deren Abrechnung.

 

2.7     Mit Ausnahme der im Profil durch Flex abgefragten Kontaktdaten darf der Nutzer in seinem Profil keine weiteren Kontaktdaten oder sonstige Informationen über sich oder Dritte eintragen, die eine Kontaktaufnahme oder Rückschlüsse auf seine Identität oder die Identität der Dritten ermöglichen (z. B. Name oder Firmenname, Telefon-, Fax-, Mobilnummer, E-Mail-Adresse, Internetadressen). Unzulässige Angaben können durch Flex kommentarlos entfernt oder gesperrt werden. Flex ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

 

3. Inhalt und Beschaffenheit der Dienste

3.1     Flex gibt keine irgendwie geartete Zusicherung oder Garantie bezüglich der optischen, funktionalen, technischen, inhaltlichen und sonstigen Gestaltung, Qualität oder sonstigen Beschaffenheit der Dienste und deren Inhalte, ihrer rechtzeitigen oder durchgängigen Verfügbarkeit, der Art und Weise ihrer Bereitstellung oder ihrer Brauchbarkeit für bestimmte Zwecke ab.

 

3.2     Obgleich sich Flex um einen möglichst störungsfreien Betrieb der Dienste bemüht, kann es insbesondere aufgrund von Wartungs-, Sicherheits-, Kapazitäts- und Datenspeicherungsbelangen vorübergehend zu Ausfällen oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Dienste kommen. Die Dienste werden dem Nutzer stets nur „wie im jeweiligen Zeitpunkt vorhanden“ bereitgestellt.

 

3.3     Flex weist darauf hin, dass die Dienste möglicherweise Fremdinhalte beinhalten können und dass Flex keine vollständige Kontrolle solcher Fremdinhalte bzgl. deren Gesetzmäßigkeit, Authentizität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder nach sonstigen Kriterien vornimmt.

 

3.4     Flex darf alle Inhalte ändern, sperren und löschen. Soweit Inhalte von einem Nutzer in einen Dienst eingestellt oder Flex zur Einstellung in einen Dienst bereitgestellt wurden, macht Flex von diesem Recht jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Gebrauch (z.B. objektive Anhaltspunkte für veraltete, irreführende oder unzutreffende Inhalte oder für einen Verstoß gegen anwendbares Recht). Flex ist nicht verpflichtet, Inhalte die von einem Nutzer in einen Dienst eingestellt oder Flex zur Einstellung in einen Dienst bereitgestellt wurden, zu ändern, zu sperren oder zu löschen.

 

3.5     Flex ist nicht verantwortlich für Störungen oder Unterbrechungen der geschuldeten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, d.h. für Umstände, die nicht im Einflussbereich von Flex liegen. Für die Dauer des Leistungshindernisses ist Flex von der Pflicht zur Erbringung der Leistung befreit, verliert aber zugleich den Anspruch auf die Gegenleistung. Als höhere Gewalt gelten auch Streiks, Arbeitskämpfe und Handlungen und Unterlassungen von Dienstleistern von Flex (z.B. Telekommunikationsanbieter, Stromversorger). Als höhere Gewalt gilt ferner die Beeinträchtigung der EDV-Systeme von Flex oder seiner Dienstleister durch Schadcode oder Angriffe durch Hacker, sofern Flex angemessene Schutzvorkehrungen gegen solche Ereignisse getroffen hat.

 

4. Allgemeine Vorgaben für die Nutzung der Dienste

4.1     Dem Nutzer ist es untersagt,

a)    die Dienste zu nutzen, ohne die Nutzungsvoraussetzungen nach Ziffer 2.2 zu erfüllen,
b)    die Dienste für andere als die eigenen, internen Geschäftszwecke zu nutzen,
c)    sich durch Manipulation technischer Einrichtungen oder durch falsche, unvollständige oder irreführende Angaben bei der Registrierung unbefugten Zugang zu den Diensten zu verschaffen,
d)    auf die Dienste in anderer Weise als über die von Flex bereitgestellten Benutzeroberflächen und Schnittstellen zuzugreifen, insbesondere im Wege manueller oder automatisierter Verfahren, mittels Schadcode, Software oder Scripts oder unter Zugriff auf fremde Accounts,
e)    jegliche Handlungen vorzunehmen, die darauf abzielen oder objektiv vorhersehbar dazu geeignet sind, in die Netze, Server, Datenbanken oder sonstigen Elemente der Dienste einzugreifen, sie zu manipulieren oder die Nutzbarkeit der Dienste für Flex oder andere Nutzer spürbar zu beeinträchtigen,
f)   in anderen als von Flex schriftlich gestatteten Fällen bzw. in einer anderen als von Flex schriftlich gestatteten Art und Weise irgendwelchen Dritten (einschließlich z.B. verbundenen Unternehmen) die Nutzung der Dienste zu gestatten oder zu ermöglichen (einschließlich z.B. durch die Überlassung von Accountdaten),
g)    die Dienste oder deren Inhalte ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu bearbeiten, umzugestalten, in Verkehr zu bringen, weiterzugeben, zu übertragen, zu verbreiten, wiederzugeben, zu veröffentlichen, zu übermitteln, vorzuführen, zu senden, zu vermarkten, zu verkaufen, zu vermieten, rückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zur Nutzung durch Dritte anzubieten oder bereitzuhalten, Dritten zugänglich zu machen oder Dritten ihre Nutzung zu gestatten, es sei denn, die betreffende Handlung ist dem Nutzer kraft Gesetzes, nach diesen AGB oder nach sonstigen Vereinbarungen ausdrücklich erlaubt,
h)    Inhalte in einen Dienst einzustellen oder Flex zur Einstellung in einen Dienst bereitzustellen, die Drittrechte (z.B. Persönlichkeitsrechte, geistige Schutzrechte oder Geschäftsgeheimnisse) verletzen, rechtswidrig sind, unlauteren Wettbewerb begründen, verleumderisch, beleidigend, sittenwidrig, bedrohend, obszön oder belästigend sind, Schadcode enthalten, falsch oder irreführend sind oder anderweitig gegen geltendes Recht, die guten Sitten, diese AGB oder sonstige Vereinbarungen verstoßen,
i)    an den Diensten oder deren Inhalten angebrachte oder mit ihnen verbundene Eigentums-, Herkunfts- oder Schutzrechtsvermerke und sonstige Hinweise auf Dritte zu entfernen, abzuändern, unkenntlich zu machen oder zu verschleiern,
j) in sein Profil unwahre Angaben aufzunehmen oder solche Angaben, die gegen Ziffer 2.7 verstoßen,
k)    nach Beendigung seines Nutzungsvertrags mit Flex (z.B. durch Kündigung) weiterhin auf die Dienste und Inhalte zuzugreifen.

 

4.2     Der Nutzer ist verpflichtet,

a) seine Accountdaten geheim zu halten und gegen die Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen,
b) seine Accountdaten unverzüglich zu ändern oder von Flex ändern zu lassen, falls er Kenntnis oder Anlass zu der Vermutung hat, dass Dritte sie erlangt haben könnten,
c) Flex unaufgefordert und unverzüglich zu benachrichtigen, falls er Kenntnis oder Anlass zu der Vermutung hat, dass nichtberechtigte Dritte die Dienste unter Verwendung seines Accounts nutzen,
d) Flex auf Verlangen durch die Bereitstellung von Informationen und durch sonstige erforderliche und zumutbare Handlungen bei der Aufklärung von Fällen der unberechtigten Nutzung der Dienste durch Dritte unter Missbrauch des Accounts des Nutzers zu unterstützen,
e) von sich aus alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen und Flex auf Verlangen bei der Durchführung von Maßnahmen zu unterstützen, um Gefahren (z.B. Mängel, Störungen oder Schäden) schnellstmöglich aufzuklären und von Flex und anderen Nutzern abzuwenden und zu vermindern, falls solche Gefahren mit dem Nutzer, seinen Accountdaten, seines Accounts oder seiner Nutzung der Dienste zusammenhängen,
f) Flex schnellstmöglich auf von ihm erkannte Mängel, Störungen oder Schäden der Dienste und/oder Inhalte aufmerksam zu machen, damit Flex geeignete Maßnahmen treffen kann,
g) seine bei Vertragsschluss anzugebenden Daten, seine Accountdaten und etwaige Profilangaben im Falle von Änderungen unverzüglich zu aktualisieren,
h) Dritte in die Nutzung der Dienste einzuweisen, sofern in die Nutzung der Dienste durch Dritte auf Wunsch oder mit Zustimmung des Nutzers von Flex schriftlich eingewilligt wurde,
i) in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass die von ihm in einen Dienst eingestellten oder Flex zur Einstellung in einen Dienst bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, und dass er über alle Erlaubnisse verfügt, die für seine Nutzung der Dienste und für eine solche Einstellung oder Bereitstellung von Inhalten erforderlich sind, einschließlich etwaiger behördlicher, datenschutzrechtlicher, urheberrechtlicher, gewerberechtlicher und arbeitsrechtlicher Erlaubnisse.

 

5. Vermittlung von Vertretungsdiensten und Umgehungsverbot

5.1     Der Dienst ermöglicht die Vermittlung von Vertretungsdiensten für Apotheken. Für Zwecke der Ziffern 5 bis 8 bezeichnet

„Apotheke“                     einen Nutzer der Dienste, der Inhaber einer Erlaubnis nach dem Apothekengesetz ist und für seine Verkaufsstelle einen Vertreter sucht, gleich ob es sich dabei um eine Einzelperson oder eine Gemeinschaftsunternehmung handelt,
„Vertreter“                      einen Nutzer der Dienste, der über die Dienste einen Vertretungsdienst anbietet oder entsprechende Anfragen von Apotheken entgegennimmt,
„Vertretungsdienst“         jeglicher Einsatz eines Vertreters für eine Apotheke, der aufgrund einer Vermittlung zustande kommt, unabhängig von dem Anlass, der Dauer oder den sonstigen Umständen des Einsatzes (z.B. Wochenend-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung),
„Vermittlungsanfrage“     die Anfrage einer Apotheke an einen Vertreter, ob ein Vertretungsdienst übernommen werden kann,
„Vermittlung“                  das Zustandekommen eines Auftrags über Vertretungsdienste zwischen der Apotheke und dem Vertreter, der mithilfe der Dienste durch die Annahme einer Vermittlungsanfrage erfolgt.

 

5.2     Das eigentliche Auftragsverhältnis über den Vertretungsdienst (z.B. Werkvertrag, Dienstvertrag) kommt ausschließlich zwischen der Apotheke und dem Vertreter zustande. Die Vermittlungsanfrage stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Mit der Annahme der Vermittlungsanfrage durch den anderen Nutzer kommt das Auftragsverhältnis über den Vertretungsdienst zustande.

 

5.3     Die Leistungen von Flex beschränken sich auf die Bereitstellung der Dienste und die darin ermöglichte Vermittlung von Vertretungsdiensten. Flex gibt weder eine Vermittlungsgarantie ab, noch macht Flex irgendwelche Zusagen oder übernimmt irgendeine Verantwortung bezüglich der Qualität, der Verfügbarkeit oder sonstiger Eigenschaften der Apotheken, der Vertreter, der Profile oder der Vertretungsdienste. Entsprechende Angaben werden ausschließlich von den Apotheken oder den Vertretern selbst bereitgestellt. Flex ist nicht verpflichtet, die Angaben in Profilen, in Vermittlungsanfragen oder in Rechnungen der Nutzer auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu prüfen. Für die Rechtmäßigkeit des Auftragsverhältnis über den Vertretungsdienst, dessen Durchführung (z.B. auch Reklamationen) und jegliche anknüpfenden Rechtsfolgen (z.B. Steuern und Sozialabgaben, Einbehalt und Abführung von Beträgen an öffentliche Kassen, Einhaltung von Meldepflichten) sind ausschließlich die Apotheke und/oder der Vertreter zuständig.

 

5.4     Beauftragt oder vermittelt eine Apotheke einen Vertreter innerhalb von zwölf Monaten, nachdem dem Nutzer die Daten dieses Vertreters durch die Nutzung der Dienste oder anderweitig durch Benennung seitens Flex bekannt wurden, direkt oder indirekt mit Vertretungsdiensten, ohne dafür die Dienste zu nutzen, hat Flex dafür ebenfalls einen Anspruch auf die Provision, als wären für die Beauftragung die Dienste genutzt worden. Für darauffolgende Vertretungsdienste, d.h. im Fall einer Kettenbeauftragung, gilt ebenfalls Ziffer 5.4.

 

5.5     Ziffer 5.4 gilt entsprechend, wenn ein Vertretungsdienst auf Veranlassung eines Nutzers durch Dritte erfolgt oder vermittelt wird, ohne dafür die Dienste zu nutzen.

 

5.6     Der Nutzer verpflichtet sich, jede Vermittlung, die innerhalb des provisionspflichtigen Zeitraumes gemäß Ziffern 5.4 bzw. 5.5 erfolgt, spätestens 14 Tage nach dem Zustandekommen der Vermittlung an Flex zu melden und auf Verlangen von Flex alle zur Abrechnung der Provision erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

 

6. Vermittlungsprovision für Flex***

6.1     Die Apotheke schuldet Flex für jede erfolgte Vermittlung eine Provision. Der Provisionsanspruch entsteht dem Grunde nach mit der Annahme der betreffenden Vermittlungsanfrage. Die Höhe der Provision richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Vermittlungsanfrage gültigen Konditionen.

 

6.2     Flex stellt der Apotheke die Provision in einem separaten Dokument in Rechnung, d.h. unabhängig von der Abrechnung zwischen der Apotheke und dem Vertreter. Die Apotheke ist mit einer elektronischen Rechnungstellung durch Flex nach § 14 Abs. 1 Satz 7 UStG einverstanden. Die Rechnungstellung hinsichtlich der Provision erfolgt im Regelfall nach Abschluss eines Vertretungsdienstes. Flex behält sich das Recht vor, Vorauskasse zu verlangen und/oder Zwischenrechnungen zu stellen.

 

6.3       Sämtliche Rechnungen von Flex sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Etwaige Bankspesen gehen zulasten des Nutzers.

 

6.4       Für sämtliche Zahlungen an Flex wird der Zahlungsdienstleister Stripe genutzt. Hierzu erfolgt eine Authentifizierung der Apotheke bei Stripe im Rahmen des Registrierungsvorgangs bei Flex.

 

6.5       Sämtliche Provisionsansprüche von Flex sind unabhängig davon, ob der Vertretungsdienst zur Zufriedenheit der Apotheke erbracht wurde und ob die Apotheke den Vertreter bezahlt. Eine Nicht- oder Schlechtleistung des Vertretungsdienstes berechtigt insbesondere nicht zu einer Kürzung der Provision oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.

 

7. Abrechnung und Zahlung zwischen Apotheke und Vertreter***

7.1     Flex stellt dem Apotheker und dem Vertreter über die Dienste freiwillig und unentgeltlich Tools bzw. Prozesse bereit, mit denen sie ihre Abrechnung eines Vertretungsdienstes untereinander vorbereiten und Rechnungen ausstellen können. Die Nutzung solcher Tools und Prozesse erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Nutzer. Flex steht nicht dafür ein, dass die unter Nutzung solcher Tools und Prozesse erstellten Rechnungen zutreffend sind und allen rechtlichen Vorgaben genügen. Es ist Sache der Nutzer, ihre Rechnungen daraufhin zu prüfen, ob sie allen Anforderungen genügen.

 

7.2     Die Dienste stellen dem Apotheker und dem Vertreter außerdem freiwillig und unentgeltlich eine Schnittstelle zu einem externen Anbieter von Zahlungsdiensten bereit, den sie nutzen können, um Zahlungen zwischen dem Apotheker und dem Vertreter komfortabel abzuwickeln. Der externe Anbieter von Zahlungsdiensten ist kein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe von Flex, soweit es solche Zahlungen zwischen der Apotheke und dem Vertreter betrifft. Die Nutzung der Schnittstelle und der Zahlungsdienste des externen Anbieters erfolgt in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Nutzers. Flex kann insbesondere keine Gewähr dafür übernehmen, dass der externe Anbieter Zahlungen stets pünktlich und zuverlässig abwickelt.

 

7.3     Sofern ein Nutzer die in Ziffern 7.1 und 7.2 genannten Tools, Prozesse und Anbieter zur Rechnungserstellung und Zahlungsabwicklung nicht nutzen möchte, steht es ihm frei, die Rechnungstellung und Zahlung außerhalb der Dienste zu veranlassen.

 

8. Stornierungen***

8.1 Eine schon erfolgte Vermittlung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Apotheke und/oder den Vertreter wieder storniert werden. Die Zeitfenster bzw. Fristen für eine Stornie-rung, etwaige sonstige Stornierungsvoraussetzungen und eventuell fällige Stornierungsgebühren richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Vermittlungsanfrage gültigen Konditionen. Diese sind hier abrufbar.

 

8.2 Ziffer 8.1 gilt entsprechend für Teilstornierungen und sonstige nachträgliche Änderungen eines Vertretungsdienstes (z.B. Änderungen von Stundensatz, Spesen, o.Ä.).

 

9. Nutzungsrechte

9.1     Mit der Einstellung von Inhalten in einen Dienst oder ihrer Bereitstellung an Flex zur Einstellung in einen Dienst räumt der Nutzer Flex automatisch ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, widerrufbares Recht zur Nutzung und Verwertung der Inhalte im für die Vertragszwecke dienlichen Umfang ein. Diese Rechtseinräumung schließt insbesondere das Recht ein, die Inhalte ganz oder teilweise zu bearbeiten, umzugestalten, mit anderen Inhalten zu verbinden, in Online- und Offline-Materialien zu integrieren, zu vervielfältigen, in Verkehr zu bringen, drahtgebunden, drahtlos oder mittels sonstiger Netzwerktechnik zu übertragen, zu verbreiten, in Datenbanken, Websites und das Internet einzuspeisen, zur Nutzung durch Dritte anzubieten oder bereitzuhalten, wiederzugeben, Dritten zugänglich zu machen, zu übermitteln, vorzuführen, zu vermieten, zu senden und Dritten eine Nutzung der Inhalte zu gestatten.

 

9.2     Der Nutzer erhält hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufbares Recht, die betreffenden Dienste für die Laufzeit des Vertragsverhältnisses in dem darin festgelegten bzw. vorausgesetzten Umfang für eigene, interne Geschäftszwecke zu nutzen.

 

10. Haftung

10.1   Die Haftung von Flex für Schadensersatz wegen einfacher Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit kostenfreien Diensten ist ausgeschlossen.

10.2   Die Haftung von Flex für Schadensersatz wegen einfacher Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Diensten ist wie folgt beschränkt:
a) Flex haftet bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis jeweils nur der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden,
b) Flex haftet nicht wegen einfacher Fahrlässigkeit im Übrigen.

 

10.3   Ziffern 10.1 und 10.2 gelten entsprechend für die Haftung von Flex für vergebliche Aufwendungen.

 

10.4   Flex haftet nicht für die in den Diensten enthaltenen oder mit den Diensten ggf. verlinkten Angebote und Informationen von Dritten. Zu den Informationen von Dritten zählt insbesondere auch der Inhalt der Profile von Nutzern. Ausgeschlossen ist außerdem jegliche Haftung von Flex im Zusammenhang mit der Nutzung der externen Anbieter von Zahlungsdiensten, die mittels einer Schnittstelle über die Dienste verfügbar sind.

 

10.5   Keine der Haftungsbeschränkungen nach diesen AGB gilt in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz), bei schuldhaft verursachten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder soweit Flex eine Garantie übernommen hat.

 

10.6   Der Nutzer haftet für alle Handlungen und Unterlassungen aus oder im Zusammenhang mit einer Nutzung seiner Accountdaten durch Dritte, wenn diese auf Veranlassung des Nutzers oder mit seinem Wissen erfolgt oder wenn er mit ihr vernünftigerweise rechnen musste (z.B. infolge der Weitergabe von Accountdaten an den Dritten durch den Nutzer), als handele es sich dabei um eigene Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers.

 

10.7   Der Nutzer stellt Flex von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer vermeintlichen oder festgestellten Verletzung ihrer Schutzrechte gegen Flex geltend machen und die der Nutzer zu vertreten hat, z.B. weil

 

a) solche Ansprüche die von dem Nutzer in einen Dienst eingestellten oder Flex zur Einstellung in einen Dienst bereitgestellten Inhalte betreffen,
b) die Schutzrechtsverletzung von einem Dritten begangen wurde, dem der Nutzer entgegen dieser AGB oder einer sonstigen Vereinbarung die Nutzung der Dienste gestattet oder ermöglicht hat oder
c) die Schutzrechtsverletzung durch einen von Flex autorisierten Dritten begangen wurde, für den der Nutzer gemäß Ziffer 10.6 haftet, als handele es sich dabei um eigene Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers.

Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung.

 

11. Vergütung

11.1   Soweit nicht anderweitig angegeben, verstehen sich alle Preise zzgl. Umsatzsteuer und sind unbar im Voraus (d.h. insbesondere vor Beginn eines etwaig korrespondierenden Leistungszeitraums) ohne Abzüge und frei von Kosten und Gebühren zu zahlen.

 

11.2   Der Nutzer schuldet die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn er sich oder einem Dritten treuwidrig (z.B. durch Umgehung der Vergütungsbestimmungen) eine Nutzung der Dienste, der Inhalte oder daraus gewonnener Informationen ermöglicht. Sofern und in dem Maße, wie es hierdurch zu einer mehrfachen Inanspruchnahme des wirtschaftlichen Werts der Dienste, Inhalte bzw. Informationen kommt (z.B. der Nutzer und ein Dritter benutzen denselben Zugang), schuldet der Nutzer die Vergütung mehrfach. Die Möglichkeit der Geltendmachung von Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt.

 

11.3   Befindet sich der Nutzer in Zahlungsverzug, darf Flex den Zugang des Nutzers zu den Diensten und Inhalten sperren und das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

 

11.4   Sofern sich die Vergütung eines Dienstes nach dem Grad seiner Nutzung richtet, ist der Nutzer verpflichtet, auf Verlangen von Flex zumutbare Angaben und Nachweise zu erbringen, um Flex die Berechnung der Vergütung zu ermöglichen.

 

11.5   Für die Änderung der Vergütung bereits kostenpflichtiger Dienste sowie die Einführung einer Kostenpflicht für bisher kostenfreie Dienste gilt Ziffer 14.1.

 

11.6   Gegen Zahlungsansprüche von Flex kann der Nutzer die Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Nutzers ist ausgeschlossen, sofern Zurückbehaltungsanspruch und Gegenanspruch nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

 

12. Accountsperrung, Kündigung und Konventionalstrafe

12.1   Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Nutzers gegen die AGB oder gegen sonstige Vereinbarungen darf Flex

 

a) den Account des Nutzers mit sofortiger Wirkung sperren, löschen und/oder den Zugriff darauf unterbinden,
b) das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

Als schwerwiegender Verstoß gilt unter anderem jede vom Nutzer zu vertretende Handlung der in Ziffer 4.1 Buchst. a) bis j) bezeichneten Art. Für den Fall, dass der Verstoß schuldhaft ist, gilt außerdem je Verstoß eine Konventionalstrafe als vereinbart, die Flex der Höhe nach bestimmt und die im Streitfall gerichtlich zu überprüfen ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche durch Flex bleiben vorbehalten.

 

12.2   Bei Bestehen eines tatsachengestützten Verdachts für eine Situation oder für Umstände, die Flex zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer berechtigen könnten, darf Flex den Zugang des Nutzers zu den Diensten und den Account des Nutzers vorläufig sperren, bis sich der Verdacht entweder erhärtet hat oder er entkräftet wurde. Der Nutzer kann aufgrund einer solchen Verdachtssperrung keine Ausgleichsansprüche oder sonstigen Forderungen geltend machen.

 

12.3   Flex darf das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer außerdem außerordentlich kündigen, wenn

 

a) sich die Vermögensverhältnisse des Nutzers wesentlich verschlechtern und dadurch die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet wird,
b) ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers gestellt und nicht binnen vierzehn (14) Tagen zurückgenommen oder abgelehnt wird,
c) über das Vermögen des Nutzers das Insolvenzverfahren eröffnet wird,
d) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers mangels Masse abgelehnt wird.

 

12.4   Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

 

12.5   Die Bestimmungen aus Ziffer 5 (Vermittlung von Vertretungsdiensten und Umgehungsverbot), Ziffer 6 (Vermittlungsprovision für Flex), Ziffer 7 (Abrechnung und Zahlung zwischen Apotheke und Vertreter), Ziffer 10 (Haftung), Ziffer 12.1 Satz 3 (Konventionalstrafe), Ziffer 12.5 (Weitergeltung von Bestimmungen), Ziffer 13 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand) und Ziffer 14 (Schlussbestimmungen) gelten über das Ende des mit dem Nutzer bestehenden Vertragsverhältnisses hinaus auf unbestimmte Zeit fort, gleich aus welchem Grund und auf welcher Grundlage das Vertragsverhältnis beendet wurde. Diese AGB gelten ferner fort für Ansprüche, die im Zeitpunkt des Wegfalls des Vertragsverhältnisses bereits entstanden sind.

 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1   Diese AGB und die gesamte Vertragsbeziehung, auf welche diese AGB anwendbar sind, unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss seiner internationalen privatrechtlichen bzw. kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

 

13.2   Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf. Flex kann den Nutzer jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1   Flex behält sich vor, diese AGB und/oder die Vergütung für die Nutzung einzelner Dienste jederzeit zu ändern. Flex wird den Nutzer über die Änderung mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform informieren. Der Nutzer ist berechtigt, der Änderung bis spätestens zwei (2) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden zu widersprechen. Widerspricht der Nutzer nicht oder nicht fristgerecht in Textform, so gilt die Zustimmung des Nutzers zur Änderung als erteilt und die neue Regelung tritt gegenüber dem Nutzer zum geplanten Datum in Kraft. Widerspricht der Nutzer fristgerecht, so hat Flex die Wahl, das von der Änderung betroffene Vertragsverhältnis mit dem Nutzer unter Fortgeltung der alten Regelung fortzusetzen oder es zum Datum des Wirksamwerdens der geplanten Änderung zu kündigen. Flex wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung auf das Kündigungsrecht von Flex, die vom Nutzer einzuhaltende Widerspruchsfrist und die Folgen eines Widerspruchs besonders hinweisen.

 

14.2   Technische Änderungen der Dienste darf Flex jederzeit nach eigenem Ermessen mit oder ohne Vorankündigung vornehmen. Dies betrifft vor allem solche Änderungen, die darauf abzielen, die Dienste weiterzuentwickeln, zu optimieren oder an den technischen Fortschritt anzupassen, den Nutzerkomfort zu erhöhen, die Sicherheit der Dienste zu gewährleisten oder die Dienste um neue Merkmale zu erweitern.

 

14.3   Jede Partei hält die ihr von der anderen Partei mitgeteilten oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen zu ihrer Offenbarung verpflichtet ist oder ein Informationsaustausch zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

 

14.4   Flex ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Nutzer sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung des Nutzers an Dritte zu übertragen oder einzelne Ansprüche an Dritte abzutreten und/oder sich zur Einziehung von Forderungen der Hilfe von Dritten zu bedienen. Im Falle der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten gilt Ziffer 14.1 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Nutzer nach entsprechender Änderungsmitteilung durch Flex berechtigt ist, das Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen.

 

14.5   Der Nutzer darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht ohne Zustimmung von Flex an Dritte übertragen oder Dritten zur Ausübung überlassen. Zur Abtretung von Ansprüchen ist der Nutzer nicht berechtigt.

Version / Revisionsstand:  Juni 2023

Für Freelancer - CLASSIC

Flying Pharmacist Plattform GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich

 

1.1 Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-

Plattform durch Dienstleister“ regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Flying

Pharmacist Plattform GmbH, Oberbilker Allee 101, 40227 Düsseldorf (eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf, HRB 85569)

– im Folgenden „FlyingPharma“ genannt –

und den approbierten Apothekerinnen und approbierten Apotheker, Pharmareferenten, Coaches und Angehörigen artverwandter Berufsgruppen, welche Interesse an Dienstverträgen mit Apothekeninhabern haben von FlyingPharma nutzen möchten

– im Folgenden: „Dienstleister“ genannt –

– gemeinsam mit FlyingPharma im Folgenden auch „Vertragsparteien“ genannt –

1.2 Etwaige Geschäftsbedingungen der Dienstleister gelten nicht, unabhängig davon, ob FlyingPharma diese ausdrücklich abgelehnt hat.

1.3 Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform durch Dienstleister“ gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß §§ 310 Abs. 1, 14 BGB.

1.4 Die aktuelle Version der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform durch Dienstleister“ kann jederzeit unter http://www.flyingpharmacist.de eingesehen, ausgedruckt und heruntergeladen werden.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

FlyingPharma bietet eine Online-Plattform zur Anbahnung von Dienstverträgen zwischen Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhaber (im Folgenden „Apotheke“ genannt) und Dienstleistern. Gegenstand dieses Vertrages sind die Nutzungsbedingungen der Online-Plattform für die Dienstleister.

 

§ 3 Registrierung der Dienstleister

3.1 Der Dienstleister registriert sich über die Seite http://www.flying-pharmacist.de. Für die Registrierung sind nachfolgende Angaben zur Person zwingend erforderlich, u.a. Vorname und Nachname, Geburtsdatum, Adress- und Kontaktdaten, Qualifikation und ggf. besondere Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen. Weitere Angaben wie die gewünschte Einsatzdauer und Einsatzorte sind freiwillig/ optional. Der Dienstleister muss bei der Registrierung seinen Realnamen angeben. Er darf nicht den Namen einer dritten (realen oder erfundenen) Person verwenden, in der Absicht, sich als diese dritte Person auszugeben. Der Dienstleister ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Vor dem Absenden des Registrierungsformulars bestätigt der Dienstleister, dass er die Datenschutzbestimmungen gelesen hat sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform durch Dienstleister“ gelesen und akzeptiert hat.

3.2 FlyingPharma bestätigt den Zugang der Registrierung des Dienstleisters unverzüglich per Email und nimmt den Dienstleister in seine Datenbank auf. FlyingPharma behält sich vor, Dienstleister ohne die Angabe von Gründen abzulehnen.

3.3 Der Dienstleister stellt FlyingPharma die zur Erstellung eines individuellen Fachprofils sowie die für die Apotheke erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung, u.a. Lebenslauf, Approbationsurkunde, Weiterbildungsurkunde/n, Fortbildungsnachweise.

3.4 Der Dienstleister ist verpflichtet, FlyingPharma das Ruhen, die Rücknahme oder den Widerruf der Approbation unverzüglich anzuzeigen. Auch ein Berufsverbot und den Widerruf oder das Ruhen der vorübergehenden Berufsausübung muss der Dienstleister unverzüglich gegenüber FlyingPharma anzeigen. Änderungen der bei der Registrierung gemachten Angaben, die sich während der Laufzeit des Vertrages ergeben, hat der Dienstleister FlyingPharma unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 4 Gegenstand der Nutzung

4.1 FlyingPharma schlägt einer Apotheke einen oder mehrere Dienstleister vor, die mit den Anforderungen der Apotheke korrespondieren. Der Apotheke steht es frei, mit einem der Dienstleister einen Dienstvertrag zu schließen. Ebenso besteht für den Dienstleister keine Pflicht, ein Angebot auf Abschluss eines Dienstvertrags einer Apotheke anzunehmen. Der Dienstleister kann Zeiträume, in denen er für den Abschluss eines Dienstvertrags nicht zur Verfügung steht, per Email an info@flyingpharmacist.de melden.

4.2 Der Dienstvertrag wird zwischen dem Dienstleister und der Apotheke geschlossen. FlyingPharma wird nicht Partei des Dienstvertrags. Der Dienstleister führt den mit der Apotheke geschlossenen Dienstvertrag in eigener Organisation und Verantwortung aus. FlyingPharma haftet nicht für die Durchführung und Erfüllung der Dienstverträge.

4.3 Die Vermittlung erfolgt ausschließlich für die Apotheke und nicht für den Dienstleister. FlyingPharma handelt als Handelsvertreter für die Apotheke.

 

§ 5 Verschwiegenheitspflicht, Verbot missbräuchlicher Verwendung von Informationen, Informationspflichten

5.1 Der Dienstleister ist zum Stillschweigen über alle im Rahmen dieses Vertrags bekannt gewordenen Umstände, insbesondere Informationen über Apotheken und deren Betriebe sowie den Geschäftsbetrieb von FlyingPharma, verpflichtet.

5.2 Der Dienstleister verpflichtet sich, sämtliche Daten, die er im Rahmen des Vertrags von FlyingPharma erhalten hat, vertraulich zu behandeln, insbesondere sie nicht an Dritte weiterzugeben und sie nicht unter Umgehung von FlyingPharma zu verwenden. Anderenfalls ist er zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, der durch die missbräuchliche Verwendung der Informationen entstanden ist.

5.3 Geht der Dienstleister während oder innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung eines Dienstvertrags tätigkeitsbezogene Vertragsbeziehungen mit derselben Apotheke ein, so hat er FlyingPharma hierüber unverzüglich zu informieren. Zu den tätigkeitsbezogenen Vertragsbeziehungen gemäß Satz 1 zählen unter anderem der Abschluss von befristeten sowie unbefristeten Dienst- bzw. Arbeitsverträgen sowie der Erwerb des Geschäftsbetriebs durch den Dienstleister.

5.4 Die in 5.1, 5.2 und 5.3 beschriebenen Pflichten und Verbote bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit FlyingPharma fort.

 

§ 6 Abrechnung des Dienstvertrags

6.1 Die Rechnungslegung für die durch den Dienstleister im Rahmen von mit der Apotheke geschlossenen Dienstverträgen erbrachten Dienstleistungen erfolgt durch FlyingPharma oder den Dienstleister selbst.

6.2 Im Falle einer Abrechnung durch FlyingPharma erfolgt die Rechnungslegung auf Anweisung des Dienstleisters, spätestens jedoch drei Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstvertrags. Der Dienstleister ist verpflichtet, FlyingPharma den Umfang der im Rahmen des Dienstvertrags erbrachten Dienstleistungen mitzuteilen. FlyingPharma ist berechtigt, den Umfang der mitgeteilten Dienstleistungen anhand der von der Apotheke angegebenen Öffnungszeiten sowie unter Berücksichtigung des Inhalts dies geschlossenen Dienstvertrags zu überprüfen. Die Rechnungslegung und Einziehung der Vergütung bei der Apotheke erfolgt auf Grundlage des ermittelten Umfangs der Dienstleistungen. FlyingPharma ist verpflichtet, den erfolgreich eingezogenen Betrag an den Dienstleister auszuzahlen. Das Ausfallrisiko der Vergütungszahlung liegt allein beim Dienstleister. Werden nachträglich Rechnungskorrekturen erforderlich, die auf fehlerhaften Angaben des Dienstleisters beruhen, hat FlyingPharma gegenüber dem Dienstleister einen Anspruch auf Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 12,00.

6.3 Der Dienstleister hat FlyingPharma unverzüglich über Vertragsstörungen jeder Art, Dienstverhinderungen sowie eine etwaige Kündigung oder einvernehmliche Beendigung des Dienstvertrags zu informieren.

 

§ 7 Haftung

7.1 FlyingPharma ist nicht Partei des zwischen der Apotheke und dem Dienstleister geschlossenen Dienstvertrags.

7.2 FlyingPharma haftet nicht für Pflichtverletzungen aus dem Dienstvertrag und nicht für unerlaubte Handlungen der Apotheke. FlyingPharma übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben der Apotheke.

7.3 FlyingPharma übernimmt keine Haftung für im Rahmen der Durchführung des Dienstvertrags gegebenenfalls anfallende Sozialversicherungsabgaben. Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der Apotheke und des Dienstleisters, den Dienstvertrag derart zu gestalten und zu leben, dass eine Scheinselbständigkeit nicht angenommen werden kann. Auf ein entsprechendes Risiko wird ausdrücklich hingewiesen.

7.4 Eine Haftung von FlyingPharma für Schäden durch oder im Zusammenhang mit der Ausübung von Pflichten aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für

• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

• Schäden, die auf einer Pflichtverletzung von FlyingPharma bezüglich wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten beruhen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages unabdingbar sind, und hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesem Fall auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt ist,

• Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FlyingPharma beruhen,

• die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie.

7.5 Die Begrenzung der Haftung nach Ziffer 7.4 gilt in gleicher Weise für die persönliche Haftung der Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Bevollmächtigten von FlyingPharma.

 

§ 8 Umbuchungen/ Stornierungen/ Mängelrügen

8.1 Die Folgen von Umbuchungen und Stornierungen von Dienstverträgen richten sich ausschließlich nach den Regelungen des zwischen dem Dienstleister und de Apotheke geschlossenen Dienstvertrages. FlyingPharma haftet in keinem Fall für die Durchführung und Erfüllung des Dienstvertrags.

8.2 FlyingPharma nimmt Mängelrügen der Apotheke entgegen und leitet sie an den Dienstleister zur Prüfung und eventuellen Nachbesserung weiter.

 

§ 9 Datenschutz

Hinweise zur Datenverarbeitung bei Besuch und Nutzung der FlyingPharma Webseite www.flying-pharmacist.de können den der jeweils geltenden Fassung entnommen werden. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten Dienstleisters ab dem Zeitpunkt der Registrierung sind in der https://contractor.flying-pharmacist.de in der jeweils geltenden Fassung nachzulesen.

 

§ 10 Änderungen

10.1 Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform durch Dienstleister“ können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würden. Wesentliche Änderungen sind insbesondere solche über die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und der Regelungen zur Beendigung des Vertrags. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich einschlägige gesetzliche Regelungen und/oder die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform durch Dienstleister“ hiervon betroffen sind.

10.2 Preisänderungen erfolgen in Ausübung billigen Ermessens. Eine einseitige Preisänderung kann von FlyingPharma unter anderem bei der Einführung / Änderung von Gebühren / Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen vorgenommen werden. FlyingPharma ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist FlyingPharma verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.

10.3 Beabsichtigte Änderungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform durch Dienstleister“ sowie der Preise, die nicht ausschließlich durch behördliche Anordnungen bedingt sind, werden dem Dienstleister mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Dienstleister steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Dienstleister innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Dienstleister wird auf die Folge der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

 

§ 11 Laufzeit und Beendigung des Vertrages

11.1 Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist für beide Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Die Kündigung muss in Textform erfolgen; eine Mitteilung per Email wahrt diese.

11.2 Sollte zum Zeitpunkt der Kündigung noch kein Dienstvertrag mit einer Apotheke geschlossen worden sein, werden die erhobenen Daten bei FlyingPharma umgehend gelöscht. Wurden zu diesem Zeitpunkt bereits Dienstverträge geschlossen, werden die erhobenen Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten vorgehalten und an deren Ende gelöscht.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

12.2 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

12.3 Gerichtsstand für alle und jegliche Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit diesem

Vertrag ist der Sitz von FlyingPharma in Düsseldorf.

Düsseldorf, 01.10.2019

Für Freelancer - FLEX

1. Regelungszweck und Geltungsbereich

1.1     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Bereitstellung der unter www.flying-pharmacist.de bereitgestellten Dienste und jeglicher darin enthaltenen bzw. darüber erreichbaren Daten und sonstigen Informationen (gemeinsam: „Dienste“) durch die [Flying Pharmacist Flex GmbH, Oberbilker Allee 101, D-40227 Düsseldorf] („Flex“, „wir“ oder „uns“) und deren Inanspruchnahme durch den Nutzer. Flex stellt die Dienste nur nach Maßgabe dieser AGB und etwaiger sonstiger Vereinbarungen mit dem Nutzer bereit. Der Nutzer hat bei seiner Nutzung der Dienste diese AGB, die etwaigen sonstigen Vereinbarungen und die geltenden Gesetze einzuhalten.

 

1.2     Mit der Vereinbarung dieser AGB, zum Beispiel durch stillschweigende Annahme bei der Nutzung der Dienste oder ausdrückliche Einbeziehung im Rahmen des Registrierungsvorgangs, kommt ein unbefristetes Nutzungsverhältnis zustande.

 

1.3     Das Verhältnis zwischen den Parteien wird durch diese AGB nicht abschließend geregelt. Unberührt bleiben insbesondere die zusätzlichen Rechte und Pflichten der Parteien nach den geltenden Gesetzen, sofern sie nicht ausdrücklich abbedungen sind, sowie nach etwaigen sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien.

 

1.4     Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einer sonstigen Vereinbarung gelten diese AGB nachrangig, es sei denn, die sonstige Vereinbarung erklärt die AGB ausdrücklich für vorrangig.

 

2. Nutzungsberechtigung, Account-Registrierung und Profil

2.1     Ein Anspruch auf die Bereitstellung und/oder Nutzung der Dienste besteht nicht. Flex kann kostenfreie Dienste jederzeit nach freiem Ermessen ändern oder einstellen. Einer Unterrichtung der Nutzer oder einer Anpassung der AGB bzw. sonstiger Vereinbarungen bedarf es in diesem Fall nicht. Änderungen eines kostenpflichtigen Dienstes, die seinen Gesamtcharakter wesentlich zum Nachteil der Nutzer ändern, einschließlich solcher Änderungen, die zum Wegfall oder zu einer wesentlichen Einschränkung vereinbarter Merkmale des Dienstes führen, führt Flex gemäß Ziffer 14.1 durch. Sonstige Änderungen kostenpflichtiger Dienste stehen im freien Ermessen von Flex und dürfen vorgenommen werden, ohne die Nutzer davon zu unterrichten und ohne die AGB bzw. sonstige Vereinbarungen anzupassen.

 

2.2     Voraussetzungen für jegliche Nutzung der Dienste sind die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen und das Vorliegen der Nutzungsberechtigung gemäß Ziffern 2.3. Die Nutzung von Account-Diensten setzt zusätzlich eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Registrierung gemäß Ziffer 2.5 voraus.

 

2.3     Nutzungsberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Unternehmen, Unternehmer, Freiberufler, sowie deren jeweilige Mitarbeiter, die ihren Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland haben und zu dem folgenden Personenkreis gehören: Apothekeninhaber oder -betreiber, angestellte Apotheker, freie Vertretungsapotheker, pharmazeutisch-technische Assistenten (PTAs), pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKAs), sonstiges typisches Apothekenfachpersonal. Unabhängig vom Vorliegen dieser Voraussetzungen sind folgende Personen nicht nutzungsberechtigt:

a) Konkurrenz und Wettbewerber von Flex sowie deren jeweilige Mitarbeiter,
b) Personen, die in irgendeiner Form im Bereich der Personal- oder Projektvermittlung tätig sind, auch wenn im Übrigen die Voraussetzungen nach vorstehendem Absatz gegeben sind,
c)  Personen, denen Flex die Nutzung der Dienste untersagt hat,
d) Personen, die bereits Nutzer eines anderen Accounts sind oder
e) Personen, denen Flex in der Vergangenheit bereits einmal einen Account gesperrt hat und die Sperre nicht wieder aufgehoben wurde.

 

2.4     Flex behält sich vor, auch in anderen als den hierin ausdrücklich bezeichneten Fällen nach eigenem Ermessen die Registrierung und/oder die Gewährung des Zugangs zu den Diensten abzulehnen und/oder zu verhindern, selbst wenn die Voraussetzungen für eine Nutzungsberechtigung nach Ziffer 2.2 gegeben sind.

 

2.5     Die Dienste umfassen teilweise solche Inhalte und Funktionalitäten, die nur mittels eines personalisierten Zugangs („Account“) zugänglich sind („Account-Dienste“). Der Zugang zum Account wird mittels eines Nutzernamens (z.B. E-Mail-Adresse) und eines zugehörigen Passworts geschützt. Für die Account-Dienste können gesonderten Nutzungsbedingungen vereinbart werden; im Übrigen unterliegen auch sie den vorliegenden AGB, wobei bei Regelungskollisionen die besonderen Nutzungsbedingungen vorrangig gelten. In seinem Account erhält der Nutzer von Zeit zu Zeit oder konkret anlassbezogen Hinweise zu seinem Account, zu den Diensten und zu sonstigen relevanten Themen.

 

Der Registrierungsvorgang für den Account umfasst in der Regel folgende Schritte: Der Nutzer wird zu Beginn des Registrierungsvorgangs aufgefordert, bestimmte Angaben in ein Registrierungsformular einzutragen. Die Angaben des Nutzers müssen dabei wahr, vollständig und aktuell sein. Flex sendet am Ende des Registrierungsvorgangs eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers. Die Registrierung wird dadurch abgeschlossen, dass der Nutzer einen in dieser E-Mail enthaltenen Bestätigungslink anklickt. Nicht zeitnah aktivierte Accounts dürfen von Flex nach eigenem Ermessen gelöscht werden. Nach einer erfolgreichen Registrierung erfolgt die Aktivierung des Accounts. Flex behält sich vor, jederzeit technische Änderungen an dem Registrierungsprozess und an den Schutzvorkehrungen für den Zugang zum Account vorzunehmen.

 

2.6     Innerhalb seines Accounts legt der Nutzer ein Profil an, mittels dessen er Vermittlungsanfragen stellen und/oder von anderen Nutzern angefragt werden kann („Profil“). Das Profil muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Zusätzlich kann der Nutzer freiwillige Angaben eintragen, um sein Profil attraktiver zu machen, eine gezieltere Suche zu ermöglichen und die Vermittlungschancen zu erhöhen. Mit der Eingabe von Daten gestattet der Nutzer es Flex, die Daten für die Erbringung der Dienste und zur Anbahnung und Durchführung der Vertragszwecke zu nutzen, einschließlich insbesondere für die Vermittlungstätigkeit und deren Abrechnung.

 

2.7     Mit Ausnahme der im Profil durch Flex abgefragten Kontaktdaten darf der Nutzer in seinem Profil keine weiteren Kontaktdaten oder sonstige Informationen über sich oder Dritte eintragen, die eine Kontaktaufnahme oder Rückschlüsse auf seine Identität oder die Identität der Dritten ermöglichen (z. B. Name oder Firmenname, Telefon-, Fax-, Mobilnummer, E-Mail-Adresse, Internetadressen). Unzulässige Angaben können durch Flex kommentarlos entfernt oder gesperrt werden. Flex ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

 

3. Inhalt und Beschaffenheit der Dienste

3.1     Flex gibt keine irgendwie geartete Zusicherung oder Garantie bezüglich der optischen, funktionalen, technischen, inhaltlichen und sonstigen Gestaltung, Qualität oder sonstigen Beschaffenheit der Dienste und deren Inhalte, ihrer rechtzeitigen oder durchgängigen Verfügbarkeit, der Art und Weise ihrer Bereitstellung oder ihrer Brauchbarkeit für bestimmte Zwecke ab.

 

3.2     Obgleich sich Flex um einen möglichst störungsfreien Betrieb der Dienste bemüht, kann es insbesondere aufgrund von Wartungs-, Sicherheits-, Kapazitäts- und Datenspeicherungsbelangen vorübergehend zu Ausfällen oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Dienste kommen. Die Dienste werden dem Nutzer stets nur „wie im jeweiligen Zeitpunkt vorhanden“ bereitgestellt.

 

3.3     Flex weist darauf hin, dass die Dienste möglicherweise Fremdinhalte beinhalten können und dass Flex keine vollständige Kontrolle solcher Fremdinhalte bzgl. deren Gesetzmäßigkeit, Authentizität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder nach sonstigen Kriterien vornimmt.

 

3.4     Flex darf alle Inhalte ändern, sperren und löschen. Soweit Inhalte von einem Nutzer in einen Dienst eingestellt oder Flex zur Einstellung in einen Dienst bereitgestellt wurden, macht Flex von diesem Recht jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Gebrauch (z.B. objektive Anhaltspunkte für veraltete, irreführende oder unzutreffende Inhalte oder für einen Verstoß gegen anwendbares Recht). Flex ist nicht verpflichtet, Inhalte die von einem Nutzer in einen Dienst eingestellt oder Flex zur Einstellung in einen Dienst bereitgestellt wurden, zu ändern, zu sperren oder zu löschen.

 

3.5     Flex ist nicht verantwortlich für Störungen oder Unterbrechungen der geschuldeten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, d.h. für Umstände, die nicht im Einflussbereich von Flex liegen. Für die Dauer des Leistungshindernisses ist Flex von der Pflicht zur Erbringung der Leistung befreit, verliert aber zugleich den Anspruch auf die Gegenleistung. Als höhere Gewalt gelten auch Streiks, Arbeitskämpfe und Handlungen und Unterlassungen von Dienstleistern von Flex (z.B. Telekommunikationsanbieter, Stromversorger). Als höhere Gewalt gilt ferner die Beeinträchtigung der EDV-Systeme von Flex oder seiner Dienstleister durch Schadcode oder Angriffe durch Hacker, sofern Flex angemessene Schutzvorkehrungen gegen solche Ereignisse getroffen hat.

 

4. Allgemeine Vorgaben für die Nutzung der Dienste

4.1     Dem Nutzer ist es untersagt,

a)    die Dienste zu nutzen, ohne die Nutzungsvoraussetzungen nach Ziffer 2.2 zu erfüllen,
b)    die Dienste für andere als die eigenen, internen Geschäftszwecke zu nutzen,
c)    sich durch Manipulation technischer Einrichtungen oder durch falsche, unvollständige oder irreführende Angaben bei der Registrierung unbefugten Zugang zu den Diensten zu verschaffen,
d)    auf die Dienste in anderer Weise als über die von Flex bereitgestellten Benutzeroberflächen und Schnittstellen zuzugreifen, insbesondere im Wege manueller oder automatisierter Verfahren, mittels Schadcode, Software oder Scripts oder unter Zugriff auf fremde Accounts,
e)    jegliche Handlungen vorzunehmen, die darauf abzielen oder objektiv vorhersehbar dazu geeignet sind, in die Netze, Server, Datenbanken oder sonstigen Elemente der Dienste einzugreifen, sie zu manipulieren oder die Nutzbarkeit der Dienste für Flex oder andere Nutzer spürbar zu beeinträchtigen,
f)   in anderen als von Flex schriftlich gestatteten Fällen bzw. in einer anderen als von Flex schriftlich gestatteten Art und Weise irgendwelchen Dritten (einschließlich z.B. verbundenen Unternehmen) die Nutzung der Dienste zu gestatten oder zu ermöglichen (einschließlich z.B. durch die Überlassung von Accountdaten),
g)    die Dienste oder deren Inhalte ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu bearbeiten, umzugestalten, in Verkehr zu bringen, weiterzugeben, zu übertragen, zu verbreiten, wiederzugeben, zu veröffentlichen, zu übermitteln, vorzuführen, zu senden, zu vermarkten, zu verkaufen, zu vermieten, rückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zur Nutzung durch Dritte anzubieten oder bereitzuhalten, Dritten zugänglich zu machen oder Dritten ihre Nutzung zu gestatten, es sei denn, die betreffende Handlung ist dem Nutzer kraft Gesetzes, nach diesen AGB oder nach sonstigen Vereinbarungen ausdrücklich erlaubt,
h)    Inhalte in einen Dienst einzustellen oder Flex zur Einstellung in einen Dienst bereitzustellen, die Drittrechte (z.B. Persönlichkeitsrechte, geistige Schutzrechte oder Geschäftsgeheimnisse) verletzen, rechtswidrig sind, unlauteren Wettbewerb begründen, verleumderisch, beleidigend, sittenwidrig, bedrohend, obszön oder belästigend sind, Schadcode enthalten, falsch oder irreführend sind oder anderweitig gegen geltendes Recht, die guten Sitten, diese AGB oder sonstige Vereinbarungen verstoßen,
i)    an den Diensten oder deren Inhalten angebrachte oder mit ihnen verbundene Eigentums-, Herkunfts- oder Schutzrechtsvermerke und sonstige Hinweise auf Dritte zu entfernen, abzuändern, unkenntlich zu machen oder zu verschleiern,
j) in sein Profil unwahre Angaben aufzunehmen oder solche Angaben, die gegen Ziffer 2.7 verstoßen,
k)    nach Beendigung seines Nutzungsvertrags mit Flex (z.B. durch Kündigung) weiterhin auf die Dienste und Inhalte zuzugreifen.

 

4.2     Der Nutzer ist verpflichtet,

a) seine Accountdaten geheim zu halten und gegen die Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen,
b) seine Accountdaten unverzüglich zu ändern oder von Flex ändern zu lassen, falls er Kenntnis oder Anlass zu der Vermutung hat, dass Dritte sie erlangt haben könnten,
c) Flex unaufgefordert und unverzüglich zu benachrichtigen, falls er Kenntnis oder Anlass zu der Vermutung hat, dass nichtberechtigte Dritte die Dienste unter Verwendung seines Accounts nutzen,
d) Flex auf Verlangen durch die Bereitstellung von Informationen und durch sonstige erforderliche und zumutbare Handlungen bei der Aufklärung von Fällen der unberechtigten Nutzung der Dienste durch Dritte unter Missbrauch des Accounts des Nutzers zu unterstützen,
e) von sich aus alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen und Flex auf Verlangen bei der Durchführung von Maßnahmen zu unterstützen, um Gefahren (z.B. Mängel, Störungen oder Schäden) schnellstmöglich aufzuklären und von Flex und anderen Nutzern abzuwenden und zu vermindern, falls solche Gefahren mit dem Nutzer, seinen Accountdaten, seines Accounts oder seiner Nutzung der Dienste zusammenhängen,
f) Flex schnellstmöglich auf von ihm erkannte Mängel, Störungen oder Schäden der Dienste und/oder Inhalte aufmerksam zu machen, damit Flex geeignete Maßnahmen treffen kann,
g) seine bei Vertragsschluss anzugebenden Daten, seine Accountdaten und etwaige Profilangaben im Falle von Änderungen unverzüglich zu aktualisieren,
h) Dritte in die Nutzung der Dienste einzuweisen, sofern in die Nutzung der Dienste durch Dritte auf Wunsch oder mit Zustimmung des Nutzers von Flex schriftlich eingewilligt wurde,
i) in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass die von ihm in einen Dienst eingestellten oder Flex zur Einstellung in einen Dienst bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, und dass er über alle Erlaubnisse verfügt, die für seine Nutzung der Dienste und für eine solche Einstellung oder Bereitstellung von Inhalten erforderlich sind, einschließlich etwaiger behördlicher, datenschutzrechtlicher, urheberrechtlicher, gewerberechtlicher und arbeitsrechtlicher Erlaubnisse.

 

5. Vermittlung von Vertretungsdiensten und Umgehungsverbot

5.1     Der Dienst ermöglicht die Vermittlung von Vertretungsdiensten für Apotheken. Für Zwecke der Ziffern 5 bis 8 bezeichnet

„Apotheke“                     einen Nutzer der Dienste, der Inhaber einer Erlaubnis nach dem Apothekengesetz ist und für seine Verkaufsstelle einen Vertreter sucht, gleich ob es sich dabei um eine Einzelperson oder eine Gemeinschaftsunternehmung handelt,
„Vertreter“                      einen Nutzer der Dienste, der über die Dienste einen Vertretungsdienst anbietet oder entsprechende Anfragen von Apotheken entgegennimmt,
„Vertretungsdienst“         jeglicher Einsatz eines Vertreters für eine Apotheke, der aufgrund einer Vermittlung zustande kommt, unabhängig von dem Anlass, der Dauer oder den sonstigen Umständen des Einsatzes (z.B. Wochenend-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung),
„Vermittlungsanfrage“     die Anfrage einer Apotheke an einen Vertreter, ob ein Vertretungsdienst übernommen werden kann,
„Vermittlung“                  das Zustandekommen eines Auftrags über Vertretungsdienste zwischen der Apotheke und dem Vertreter, der mithilfe der Dienste durch die Annahme einer Vermittlungsanfrage erfolgt.

 

5.2     Das eigentliche Auftragsverhältnis über den Vertretungsdienst (z.B. Werkvertrag, Dienstvertrag) kommt ausschließlich zwischen der Apotheke und dem Vertreter zustande. Die Vermittlungsanfrage stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Mit der Annahme der Vermittlungsanfrage durch den anderen Nutzer kommt das Auftragsverhältnis über den Vertretungsdienst zustande.

 

5.3     Die Leistungen von Flex beschränken sich auf die Bereitstellung der Dienste und die darin ermöglichte Vermittlung von Vertretungsdiensten. Flex gibt weder eine Vermittlungsgarantie ab, noch macht Flex irgendwelche Zusagen oder übernimmt irgendeine Verantwortung bezüglich der Qualität, der Verfügbarkeit oder sonstiger Eigenschaften der Apotheken, der Vertreter, der Profile oder der Vertretungsdienste. Entsprechende Angaben werden ausschließlich von den Apotheken oder den Vertretern selbst bereitgestellt. Flex ist nicht verpflichtet, die Angaben in Profilen, in Vermittlungsanfragen oder in Rechnungen der Nutzer auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu prüfen. Für die Rechtmäßigkeit des Auftragsverhältnis über den Vertretungsdienst, dessen Durchführung (z.B. auch Reklamationen) und jegliche anknüpfenden Rechtsfolgen (z.B. Steuern und Sozialabgaben, Einbehalt und Abführung von Beträgen an öffentliche Kassen, Einhaltung von Meldepflichten) sind ausschließlich die Apotheke und/oder der Vertreter zuständig.

 

5.4     Beauftragt oder vermittelt eine Apotheke einen Vertreter innerhalb von zwölf Monaten, nachdem dem Nutzer die Daten dieses Vertreters durch die Nutzung der Dienste oder anderweitig durch Benennung seitens Flex bekannt wurden, direkt oder indirekt mit Vertretungsdiensten, ohne dafür die Dienste zu nutzen, hat Flex dafür ebenfalls einen Anspruch auf die Provision, als wären für die Beauftragung die Dienste genutzt worden. Für darauffolgende Vertretungsdienste, d.h. im Fall einer Kettenbeauftragung, gilt ebenfalls Ziffer 5.4.

 

5.5     Ziffer 5.4 gilt entsprechend, wenn ein Vertretungsdienst auf Veranlassung eines Nutzers durch Dritte erfolgt oder vermittelt wird, ohne dafür die Dienste zu nutzen.

 

5.6     Der Nutzer verpflichtet sich, jede Vermittlung, die innerhalb des provisionspflichtigen Zeitraumes gemäß Ziffern 5.4 bzw. 5.5 erfolgt, spätestens 14 Tage nach dem Zustandekommen der Vermittlung an Flex zu melden und auf Verlangen von Flex alle zur Abrechnung der Provision erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

 

6. Vermittlungsprovision für Flex***

6.1     Die Apotheke schuldet Flex für jede erfolgte Vermittlung eine Provision. Der Provisionsanspruch entsteht dem Grunde nach mit der Annahme der betreffenden Vermittlungsanfrage. Die Höhe der Provision richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Vermittlungsanfrage gültigen Konditionen.

 

6.2     Flex stellt der Apotheke die Provision in einem separaten Dokument in Rechnung, d.h. unabhängig von der Abrechnung zwischen der Apotheke und dem Vertreter. Die Apotheke ist mit einer elektronischen Rechnungstellung durch Flex nach § 14 Abs. 1 Satz 7 UStG einverstanden. Die Rechnungstellung hinsichtlich der Provision erfolgt im Regelfall nach Abschluss eines Vertretungsdienstes. Flex behält sich das Recht vor, Vorauskasse zu verlangen und/oder Zwischenrechnungen zu stellen.

 

6.3       Sämtliche Rechnungen von Flex sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Etwaige Bankspesen gehen zulasten des Nutzers.

 

6.4       Für sämtliche Zahlungen an Flex wird der Zahlungsdienstleister Stripe genutzt. Hierzu erfolgt eine Authentifizierung der Apotheke bei Stripe im Rahmen des Registrierungsvorgangs bei Flex.

 

6.5       Sämtliche Provisionsansprüche von Flex sind unabhängig davon, ob der Vertretungsdienst zur Zufriedenheit der Apotheke erbracht wurde und ob die Apotheke den Vertreter bezahlt. Eine Nicht- oder Schlechtleistung des Vertretungsdienstes berechtigt insbesondere nicht zu einer Kürzung der Provision oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.

 

7. Abrechnung und Zahlung zwischen Apotheke und Vertreter***

7.1     Flex stellt dem Apotheker und dem Vertreter über die Dienste freiwillig und unentgeltlich Tools bzw. Prozesse bereit, mit denen sie ihre Abrechnung eines Vertretungsdienstes untereinander vorbereiten und Rechnungen ausstellen können. Die Nutzung solcher Tools und Prozesse erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Nutzer. Flex steht nicht dafür ein, dass die unter Nutzung solcher Tools und Prozesse erstellten Rechnungen zutreffend sind und allen rechtlichen Vorgaben genügen. Es ist Sache der Nutzer, ihre Rechnungen daraufhin zu prüfen, ob sie allen Anforderungen genügen.

 

7.2     Die Dienste stellen dem Apotheker und dem Vertreter außerdem freiwillig und unentgeltlich eine Schnittstelle zu einem externen Anbieter von Zahlungsdiensten bereit, den sie nutzen können, um Zahlungen zwischen dem Apotheker und dem Vertreter komfortabel abzuwickeln. Der externe Anbieter von Zahlungsdiensten ist kein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe von Flex, soweit es solche Zahlungen zwischen der Apotheke und dem Vertreter betrifft. Die Nutzung der Schnittstelle und der Zahlungsdienste des externen Anbieters erfolgt in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Nutzers. Flex kann insbesondere keine Gewähr dafür übernehmen, dass der externe Anbieter Zahlungen stets pünktlich und zuverlässig abwickelt.

 

7.3     Sofern ein Nutzer die in Ziffern 7.1 und 7.2 genannten Tools, Prozesse und Anbieter zur Rechnungserstellung und Zahlungsabwicklung nicht nutzen möchte, steht es ihm frei, die Rechnungstellung und Zahlung außerhalb der Dienste zu veranlassen.

 

8. Stornierungen***

8.1 Eine schon erfolgte Vermittlung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Apotheke und/oder den Vertreter wieder storniert werden. Die Zeitfenster bzw. Fristen für eine Stornie-rung, etwaige sonstige Stornierungsvoraussetzungen und eventuell fällige Stornierungsgebühren richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Vermittlungsanfrage gültigen Konditionen. Diese sind hier abrufbar.

 

8.2 Ziffer 8.1 gilt entsprechend für Teilstornierungen und sonstige nachträgliche Änderungen eines Vertretungsdienstes (z.B. Änderungen von Stundensatz, Spesen, o.Ä.).

 

9. Nutzungsrechte

9.1     Mit der Einstellung von Inhalten in einen Dienst oder ihrer Bereitstellung an Flex zur Einstellung in einen Dienst räumt der Nutzer Flex automatisch ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, widerrufbares Recht zur Nutzung und Verwertung der Inhalte im für die Vertragszwecke dienlichen Umfang ein. Diese Rechtseinräumung schließt insbesondere das Recht ein, die Inhalte ganz oder teilweise zu bearbeiten, umzugestalten, mit anderen Inhalten zu verbinden, in Online- und Offline-Materialien zu integrieren, zu vervielfältigen, in Verkehr zu bringen, drahtgebunden, drahtlos oder mittels sonstiger Netzwerktechnik zu übertragen, zu verbreiten, in Datenbanken, Websites und das Internet einzuspeisen, zur Nutzung durch Dritte anzubieten oder bereitzuhalten, wiederzugeben, Dritten zugänglich zu machen, zu übermitteln, vorzuführen, zu vermieten, zu senden und Dritten eine Nutzung der Inhalte zu gestatten.

 

9.2     Der Nutzer erhält hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufbares Recht, die betreffenden Dienste für die Laufzeit des Vertragsverhältnisses in dem darin festgelegten bzw. vorausgesetzten Umfang für eigene, interne Geschäftszwecke zu nutzen.

 

10. Haftung

10.1   Die Haftung von Flex für Schadensersatz wegen einfacher Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit kostenfreien Diensten ist ausgeschlossen.

10.2   Die Haftung von Flex für Schadensersatz wegen einfacher Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Diensten ist wie folgt beschränkt:
a) Flex haftet bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis jeweils nur der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden,
b) Flex haftet nicht wegen einfacher Fahrlässigkeit im Übrigen.

 

10.3   Ziffern 10.1 und 10.2 gelten entsprechend für die Haftung von Flex für vergebliche Aufwendungen.

 

10.4   Flex haftet nicht für die in den Diensten enthaltenen oder mit den Diensten ggf. verlinkten Angebote und Informationen von Dritten. Zu den Informationen von Dritten zählt insbesondere auch der Inhalt der Profile von Nutzern. Ausgeschlossen ist außerdem jegliche Haftung von Flex im Zusammenhang mit der Nutzung der externen Anbieter von Zahlungsdiensten, die mittels einer Schnittstelle über die Dienste verfügbar sind.

 

10.5   Keine der Haftungsbeschränkungen nach diesen AGB gilt in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz), bei schuldhaft verursachten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder soweit Flex eine Garantie übernommen hat.

 

10.6   Der Nutzer haftet für alle Handlungen und Unterlassungen aus oder im Zusammenhang mit einer Nutzung seiner Accountdaten durch Dritte, wenn diese auf Veranlassung des Nutzers oder mit seinem Wissen erfolgt oder wenn er mit ihr vernünftigerweise rechnen musste (z.B. infolge der Weitergabe von Accountdaten an den Dritten durch den Nutzer), als handele es sich dabei um eigene Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers.

 

10.7   Der Nutzer stellt Flex von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer vermeintlichen oder festgestellten Verletzung ihrer Schutzrechte gegen Flex geltend machen und die der Nutzer zu vertreten hat, z.B. weil

 

a) solche Ansprüche die von dem Nutzer in einen Dienst eingestellten oder Flex zur Einstellung in einen Dienst bereitgestellten Inhalte betreffen,
b) die Schutzrechtsverletzung von einem Dritten begangen wurde, dem der Nutzer entgegen dieser AGB oder einer sonstigen Vereinbarung die Nutzung der Dienste gestattet oder ermöglicht hat oder
c) die Schutzrechtsverletzung durch einen von Flex autorisierten Dritten begangen wurde, für den der Nutzer gemäß Ziffer 10.6 haftet, als handele es sich dabei um eigene Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers.

Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung.

 

11. Vergütung

11.1   Soweit nicht anderweitig angegeben, verstehen sich alle Preise zzgl. Umsatzsteuer und sind unbar im Voraus (d.h. insbesondere vor Beginn eines etwaig korrespondierenden Leistungszeitraums) ohne Abzüge und frei von Kosten und Gebühren zu zahlen.

 

11.2   Der Nutzer schuldet die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn er sich oder einem Dritten treuwidrig (z.B. durch Umgehung der Vergütungsbestimmungen) eine Nutzung der Dienste, der Inhalte oder daraus gewonnener Informationen ermöglicht. Sofern und in dem Maße, wie es hierdurch zu einer mehrfachen Inanspruchnahme des wirtschaftlichen Werts der Dienste, Inhalte bzw. Informationen kommt (z.B. der Nutzer und ein Dritter benutzen denselben Zugang), schuldet der Nutzer die Vergütung mehrfach. Die Möglichkeit der Geltendmachung von Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt.

 

11.3   Befindet sich der Nutzer in Zahlungsverzug, darf Flex den Zugang des Nutzers zu den Diensten und Inhalten sperren und das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

 

11.4   Sofern sich die Vergütung eines Dienstes nach dem Grad seiner Nutzung richtet, ist der Nutzer verpflichtet, auf Verlangen von Flex zumutbare Angaben und Nachweise zu erbringen, um Flex die Berechnung der Vergütung zu ermöglichen.

 

11.5   Für die Änderung der Vergütung bereits kostenpflichtiger Dienste sowie die Einführung einer Kostenpflicht für bisher kostenfreie Dienste gilt Ziffer 14.1.

 

11.6   Gegen Zahlungsansprüche von Flex kann der Nutzer die Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Nutzers ist ausgeschlossen, sofern Zurückbehaltungsanspruch und Gegenanspruch nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

 

12. Accountsperrung, Kündigung und Konventionalstrafe

12.1   Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Nutzers gegen die AGB oder gegen sonstige Vereinbarungen darf Flex

 

a) den Account des Nutzers mit sofortiger Wirkung sperren, löschen und/oder den Zugriff darauf unterbinden,
b) das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

Als schwerwiegender Verstoß gilt unter anderem jede vom Nutzer zu vertretende Handlung der in Ziffer 4.1 Buchst. a) bis j) bezeichneten Art. Für den Fall, dass der Verstoß schuldhaft ist, gilt außerdem je Verstoß eine Konventionalstrafe als vereinbart, die Flex der Höhe nach bestimmt und die im Streitfall gerichtlich zu überprüfen ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche durch Flex bleiben vorbehalten.

 

12.2   Bei Bestehen eines tatsachengestützten Verdachts für eine Situation oder für Umstände, die Flex zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer berechtigen könnten, darf Flex den Zugang des Nutzers zu den Diensten und den Account des Nutzers vorläufig sperren, bis sich der Verdacht entweder erhärtet hat oder er entkräftet wurde. Der Nutzer kann aufgrund einer solchen Verdachtssperrung keine Ausgleichsansprüche oder sonstigen Forderungen geltend machen.

 

12.3   Flex darf das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer außerdem außerordentlich kündigen, wenn

 

a) sich die Vermögensverhältnisse des Nutzers wesentlich verschlechtern und dadurch die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet wird,
b) ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers gestellt und nicht binnen vierzehn (14) Tagen zurückgenommen oder abgelehnt wird,
c) über das Vermögen des Nutzers das Insolvenzverfahren eröffnet wird,
d) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers mangels Masse abgelehnt wird.

 

12.4   Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

 

12.5   Die Bestimmungen aus Ziffer 5 (Vermittlung von Vertretungsdiensten und Umgehungsverbot), Ziffer 6 (Vermittlungsprovision für Flex), Ziffer 7 (Abrechnung und Zahlung zwischen Apotheke und Vertreter), Ziffer 10 (Haftung), Ziffer 12.1 Satz 3 (Konventionalstrafe), Ziffer 12.5 (Weitergeltung von Bestimmungen), Ziffer 13 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand) und Ziffer 14 (Schlussbestimmungen) gelten über das Ende des mit dem Nutzer bestehenden Vertragsverhältnisses hinaus auf unbestimmte Zeit fort, gleich aus welchem Grund und auf welcher Grundlage das Vertragsverhältnis beendet wurde. Diese AGB gelten ferner fort für Ansprüche, die im Zeitpunkt des Wegfalls des Vertragsverhältnisses bereits entstanden sind.

 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1   Diese AGB und die gesamte Vertragsbeziehung, auf welche diese AGB anwendbar sind, unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss seiner internationalen privatrechtlichen bzw. kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

 

13.2   Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf. Flex kann den Nutzer jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1   Flex behält sich vor, diese AGB und/oder die Vergütung für die Nutzung einzelner Dienste jederzeit zu ändern. Flex wird den Nutzer über die Änderung mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform informieren. Der Nutzer ist berechtigt, der Änderung bis spätestens zwei (2) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden zu widersprechen. Widerspricht der Nutzer nicht oder nicht fristgerecht in Textform, so gilt die Zustimmung des Nutzers zur Änderung als erteilt und die neue Regelung tritt gegenüber dem Nutzer zum geplanten Datum in Kraft. Widerspricht der Nutzer fristgerecht, so hat Flex die Wahl, das von der Änderung betroffene Vertragsverhältnis mit dem Nutzer unter Fortgeltung der alten Regelung fortzusetzen oder es zum Datum des Wirksamwerdens der geplanten Änderung zu kündigen. Flex wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung auf das Kündigungsrecht von Flex, die vom Nutzer einzuhaltende Widerspruchsfrist und die Folgen eines Widerspruchs besonders hinweisen.

 

14.2   Technische Änderungen der Dienste darf Flex jederzeit nach eigenem Ermessen mit oder ohne Vorankündigung vornehmen. Dies betrifft vor allem solche Änderungen, die darauf abzielen, die Dienste weiterzuentwickeln, zu optimieren oder an den technischen Fortschritt anzupassen, den Nutzerkomfort zu erhöhen, die Sicherheit der Dienste zu gewährleisten oder die Dienste um neue Merkmale zu erweitern.

 

14.3   Jede Partei hält die ihr von der anderen Partei mitgeteilten oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen zu ihrer Offenbarung verpflichtet ist oder ein Informationsaustausch zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

 

14.4   Flex ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Nutzer sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung des Nutzers an Dritte zu übertragen oder einzelne Ansprüche an Dritte abzutreten und/oder sich zur Einziehung von Forderungen der Hilfe von Dritten zu bedienen. Im Falle der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten gilt Ziffer 14.1 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Nutzer nach entsprechender Änderungsmitteilung durch Flex berechtigt ist, das Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen.

 

14.5   Der Nutzer darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht ohne Zustimmung von Flex an Dritte übertragen oder Dritten zur Ausübung überlassen. Zur Abtretung von Ansprüchen ist der Nutzer nicht berechtigt.

Version / Revisionsstand:  Juni 2023

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