4.4 Soweit sich FlyingPharma gemäß Ziffer 3.4 Satz 4 der AGB verpflichtet, die Gelegenheit zum Abschluss eines dem Gesuch des Auftraggebers entsprechenden Dienstvertrags nachzuweisen, steht FlyingPharma im Falle einer Stornierung, bzw. einer Rücknahme bereits zugesagter Dienste durch den Auftraggeber vor dem Abschluss eines Dienstvertrags ein Anspruch auf Zahlung von Stornogebühren, bzw. einer Vertragsstrafe wie folgt zu:
*** Bei Nichteinhaltung o.g. Fristen werden die betroffenen Dienste/Termine vollumfänglich des sich gem. schriftlicher
Terminzusage ergebenden Gesamtbetrages abgerechnet
*** Wenn ein Notdienst sowohl Tagesstunden (länger als 2 Stunden) als auch die Nachtstunden miteinschließt, werden bei einer Stornierung 2 x 65 € berechnet
*** Bei Nichteinhaltung o.g. Fristen werden die betroffenen Termine/Dienste zu 60% des sich gem. schriftlicher Terminzusage ergebenden Gesamtbetrages abgerechnet.